Piwik Webtracking Image

Coronakrise : Schutz des Lebens

Bundesweite »Notbremse« soll dritte Infektionswelle schnell brechen

26.04.2021
2023-08-30T12:39:36.7200Z
3 Min

Begleitet von Demonstrationen in Berlin hat der Bundestag in der vergangenen Woche das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) beschlossen, das eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. Für die in den Ausschussberatungen noch an zahlreichen Stellen veränderte Vorlage (19/28692) votierten am Mittwoch in namentlicher Abstimmung 342 Abgeordnete, 250 stimmten dagegen, 64 enthielten sich. Der Bundesrat billigte das Gesetz einen Tag später.

Mit der Novelle zieht der Bund die Kompetenzen im Corona-Krisenmanagement an sich. Künftig gilt eine automatische "Notbremse" ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in Landkreisen und kreisfreien Städten (siehe auch Hintergrund auf Seite 3). Die bundesweit einheitlichen Schutzvorkehrungen werden in einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aufgeführt, darunter Kontaktbeschränkungen und Auflagen für Schulen, Arbeitgeber, Freizeiteinrichtungen, Geschäfte, Kultur, Sport oder Gaststätten. Zu den Auflagen gehört eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Spaziergänger und Jogger dürfen zwischen 22 Uhr und 24 Uhr noch allein draußen unterwegs sein. Schulen dürfen ab einer Inzidenz von 100 nur noch Wechselunterricht anbieten, ab einer Inzidenz von 165 ist Präsenzunterricht verboten. Arbeitnehmer sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten.

Rechtsverordnungen In einem neuen Paragrafen 28c IfSG wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, über eine Rechtsverordnung Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen zu schaffen, bei denen von einer Immunisierung ausgegangen werden kann oder die ein negatives Testergebnis vorlegen können. Für diese Personengruppe sollen Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten oder Verboten geregelt werden. Alle in dem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen des Bundes sollen vom Bundestag beschlossen werden. Das ganze Gesetz ist bis Ende Juni 2021 befristet.

In der Schlussberatung warben Vertreter der Bundesregierung und der Fraktionen von Union und SPD um Zustimmung zu dem harten Lockdown. Um die dritte Infektionswelle zu brechen, seien schnell einheitliche Auflagen erforderlich. Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) erinnerte an die vielen Kranken und Toten, die das Virus gefordert habe. Angesichts der eingeschränkten Freiheitsrechte werde oft mit dem Grundgesetz argumentiert, die Verfassung sichere aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. "Es ist unsere Aufgabe, das Leben und die Gesundheit zu schützen." Deswegen müsse gehandelt werden, sagte Brinkhaus und fügte hinzu, die Vorlage sei noch geändert worden, "um Brücken zu bauen für alle, die kritisch sind". Brinkhaus betonte mit Blick auf die nötige Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen: "Nie war so viel Demokratie in der Pandemie-Bekämpfung wie jetzt."

Die AfD-Fraktion wertete die Novelle als Beleg für undemokratische und untaugliche Mittel gegen die Pandemie. Fraktionschef Alexander Gauland rügte, die Regelungen seien ein Angriff auf Freiheitrechte, Föderalismus und den gesunden Menschenverstand. Statt so viel wie möglich Bewegung an frischer Luft zu ermöglichen, werde aufgrund einer manipulierbaren Inzidenz das öffentliche Leben stillgestellt. An Anspielung auf die Demonstranten sagte er: "Die, die da draußen protestieren, sind nicht alles Querulanten. Sie können nicht das halbe Volk zu Querulanten machen."

Mängel Die FDP begründete ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) rügte handwerkliche Mängel. So seien die Ausgangssperren ungeeignet gegen die Verbreitung des Virus. Auch sei die Inzidenz als alleiniger Maßstab nicht sinnvoll. Sie kündigte Verfassungsbeschwerde an.

Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Wirtschaft verschont, während die Hauptlast von den Bürgern zu tragen sei. Die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali (Linke) kritisierte: "Die Bundesregierung taumelt von einem Murks in den nächsten." Die großen Probleme würden nicht gelöst. "Nach wie vor nehmen Sie die Arbeitgeber nicht richtig in die Pflicht." Die Schulregelungen seien nicht nachvollziehbar. Wie andere Redner machte auch Maria Klein-Schmeink (Grüne) deutlich, dass die Lage sehr ernst ist. "Wir brauchen einen schnell wirksamen Wellenbrecher." Gleichwohl könne der Notbremse in dieser Form nicht zugestimmt werden. Zwar habe es bei den Beratungen noch Verbesserungen gegeben, das reiche aber nicht aus, um eine Trendumkehr zu schaffen. Der Gesetzentwurf sei handwerklich schlecht gemacht und in sich inkonsistent.

Intensivstationen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumte ein, dass die Einschränkungen hart seien, aber angemessen, verhältnismäßig und geeignet. "Die Notbremse ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses." Der Kampf gegen das Virus verursache Leid, Härten und Kosten. Daher müssten tiefgreifende Entscheidungen getroffen werden. In den Intensivstationen würden immer mehr Patienten versorgt, die Lage in vielen Kliniken sei weiter dramatisch, eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vermieden werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) forderte Klarheit und Konsequenz und versprach: "Es geht nicht um einen Dauerzustand, es geht darum, die Pandemie zu überwinden."