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digitales : Facelifting für das Gesundheitssystem

Videoangebote, elektronische Krankenakten, Apps und eine breite Vernetzung sollen die Versorgung umfassend modernisieren

10.05.2021
2023-08-30T12:39:36.7200Z
3 Min

Mit einer in der vergangenen Woche verabschiedeten Gesetzesnovelle soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen einen neuen Schub bekommen. Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) (19/27652; 19/29384) beinhaltet etliche Neuregelungen, darunter die Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin und Einsatzmöglichkeiten der Telematikinfrastruktur (TI). Der Gesetzentwurf wurde mit dem Stimmen von Union, SPD und Grünen, gegen das Votum von AfD und Linken, bei Enthaltung der FDP gebilligt. Gesundheits-Apps sollen künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen helfen, mit Trainingsprogrammen die Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Der Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird erweitert. So können Versicherte künftig ihre DiGA-Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Der Datenschutz für DiGAs soll durch ein verpflichtendes Zertifikat gestärkt werden.

Videodienste Ein Ausbau der Telemedizin ist geplant. Künftig werden bei der ärztlichen Terminvergabe auch telemedizinische Leistungen vermittelt. Auch Heilmittelerbringer und Hebammen können jetzt telemedizinische Leistungen erbringen. Ferner werden weitere Berufsgruppen an die Telematikinfrastruktur angebunden. Die Kommunikation zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern soll künftig auch per Video- oder Messagingdienst möglich sein. Die elektronische Gesundheitskarte soll in der Zukunft als Versicherungsnachweis und nicht als Datenspeicher dienen. Notfalldaten und Hinweise der Versicherten, wo persönliche Erklärungen aufbewahrt werden, werden zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt. Der elektronische Medikationsplan soll eine eigene Anwendung bekommen. Die Versicherten sollen auf alle ihre digitalen Anwendungen selbstständig zugreifen können.

E-Rezept Erklärungen zur Organspende sollen künftig auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen möglich sein, auch dann, wenn die ePA nicht genutzt wird. Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird auf die Bereiche häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmittel, Betäubungsmittel und andere verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgeweitet. In der Schlussberatung machten Redner deutlich, dass die Digitalisierung spätestens seit der Coronakrise aus dem Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken ist. Tino Sorge (CDU) sagte, mit der Novelle komme die Pflege in der Digitalisierung einen großen Schritt voran. Er räumte ein, dass nicht alle Akteure im Gesundheitswesen an die digitale Infrastruktur angebunden seien, es gehe aber auch darum, das technologieoffen zu organisieren. Dies werde nicht das letzte Digitalisierungsgesetz sein.

Auch Dirk Heidenblut (SPD) zeigte sich überzeugt, dass mit der Novelle die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorankomme. Er verwies auf den Ausbau der Telemedizin. Videosprechstunden hätten gerade in der Pandemie vielen Menschen geholfen, Kontakte aufzubauen. Solche Angebote stünden nun nicht nur Ärzten, sondern auch Hebammen, Heil- und Hilfsmittelerbringern sowie Psychotherapeuten zur Verfügung. Nicole Westig (FDP) sprach von guten Ansätzen, jedoch ersetze das nicht die nötige Digitalisierungsstrategie. Das rügte auch Maria Klein-Schmeink (Grüne) und bezeichnete die fehlende Strategie als "den ganz großen Webfehler". Zwar habe die Koalition einige digitale Versäumnisse aufgeholt, die Unzulänglichkeiten würden aber wohl schon mit dem geplanten digitalen Impfnachweis wieder deutlich.

Achim Kessler (Linke) beklagte, dass künftig digitale Anwendungen ohne wissenschaftlichen Nutzennachweis finanziert würden. Das habe mit verantwortlicher Gesundheitspolitik nichts zu tun, sondern sei dreiste Wirtschaftsförderung. Harsche Kritik kam auch von Uwe Witt (AfD), der die Umsetzbarkeit der Neuregelungen in Frage stellte. Das Vorhaben werde im Keim von der miserablen Infrastruktur erstickt. In der Pflege dürften die Apps wenig bis gar nicht genutzt werden.