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Menschenrechte : »Keine belastbaren Beweise«

Ist die Unterdrückung der Uiguren in China Völkermord?

25.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
3 Min

Masseninhaftierungen, Folter, erzwungene Abtreibung - Menschenrechtsorganisationen prangern seit Jahren die Unterdrückungspolitik der chinesischen Regierung in der Provinz Xinjiang an. Mindestens eine Million Uiguren soll dort in Lagern mit kommunistischer Ideologie indoktriniert und teilweise Opfer von Gewaltakten werden. Als erstes Land der Welt stuften dies die USA im Januar als Völkermord ein. China habe einen Genozid sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Uiguren und weitere Minderheiten verübt, so der damalige Außenminister Michael Pompeo bei einer Pressekonferenz.

Doch die völkerrechtliche Bewertung der Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren ist umstritten - das zeigte vergangene Woche eine öffentliche Anhörung im Menschenrechtsausschuss. Während manche Experten etwa die Möglichkeit für ein Strafverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sahen, zeigten sich andere skeptisch, ob die Straftatbestände des Völkermordes oder des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gegeben sind.

Der Strafrechtler Florian Jeßberger etwa äußerte Zweifel: "Zentrales Merkmal des Völkermord-Straftatbestands ist die Zerstörungsabsicht", so der Professor von der Berliner Humboldt-Universität. Diese sei "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" nicht hinreichend belegt. Möglich sei jedoch die vorläufige Einordnung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit - und eine Strafverfolgung, wenn nicht vor dem Internationalen Strafrechtshof (ICC), so doch zumindest in Deutschland. Der Generalbundesanwalt könne Ermittlungen gegen "Ausführungstäter" sowie höherrangige Verantwortungsträger in Staat und Partei einleiten. Zurückhaltender in seiner Bewertung zeigte sich der emeritierte Professor für Politikwissenschaft und Öffentliches Recht, Norman Paech: Dass im Zuge des Kampfes der chinesischen Regierung gegen sich radikalisierende "fundamentalistische Muslime" in Xinjiang Menschenrechte wahrscheinlich verletzt worden seien, räumte er ein - "Großverbrechen" wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezweifelte er jedoch. Es gebe bislang keine belastbaren Beweise dafür.

Wenzel Michalski, Direktor von Human Rights Watch Deutschland, betonte hingegen, die chinesische Regierung habe sich fast aller der in Artikel 7 des Statuts von Rom des ICC aufgelisteten Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht: Mord, Folter, kulturelle und religiöse Auslöschung und Zwangsarbeit seien Teil eines "flächendeckenden und systematischen Angriffs" auf die muslimischen Uiguren. Michalski forderte eine Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats. Dafür sprach sich auch Eva Pils, Professorin an der School of Law des King's College London, aus. Sie unterstrich, es gehe der chinesischen Regierung um eine Zerstörung des Selbstverständnisses der Uiguren durch Zufügung schwerer mentaler und physischer Traumata. Anders als einige Völkerrechtsexperten sah sie zumindest einen "Anfangsverdacht" für eine Absicht zum Genozid.

»Untersuchung notwendig« Für eine Untersuchung der Vorgänge in Xinjiang plädierte Christoph Safferling von der Universität Nürnberg-Erlangen. Er empfahl der Bundesregierung, die Mittel der Open Source Intelligence auszubauen, um so besser Informationen aus frei verfügbaren Quellen wie etwa Internetberichte oder Satellitenbilder auswerten zu können.

Adrian Zenz von der European School of Culture and Theology, kritisierte, dass in der Vergangenheit die Feststellung des Straftatbestandes Völkermord oft viel zu spät erfolgt sei, um Genozide noch zu verhindern. Es bedürfe einer frühzeitigen Risikobewertung, mahnte der Sozialanthropologe, der an der Aufdeckung der Verbrechen gegen die Uiguren maßgeblich mit beteiligt gewesen war. In Xinjiang bestehe das Risiko eines "schleichenden Genozids", warnte er. Deutschland müsse handeln: "Eine passive Zuschauerrolle wäre für unser Land ein Akt unentschuldbarer Verantwortungslosigkeit."