Piwik Webtracking Image

agrar : Verbot des Kükentötens

Gesetzliche Neuregelung greift ab 2022

25.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
2 Min

Da männliche Küken niemals Eier legen können und auch für die Mast ungeeignet sind, wird die große Mehrheit von ihnen kurz nach dem Schlüpfen in den Brütereien getötet: Mit dieser Praxis soll ab 2022 Schluss sein. Das hat der Bundestag vergangenen Donnerstag beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Tierschutzgesetzes" (19/27630) stimmten Union, SPD, AfD und Grüne (19/29849). FDP und Linke votierten mit Nein.

Laut dem Gesetzentwurf sollen künftig Methoden angewendet werden, mit denen vor dem Schlüpfen des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann. Somit können Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, aussortiert werden. Das Gesetz regelt auch das ab 2024 geltende Verbot von Eingriffen an einem Hühnerei und des Abbruchs des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen. Ab dem siebten Bebrütungstag sei nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht auszuschließen, heißt es im Gesetzentwurf.

Von einem "Meilenstein für den Tierschutz", sprach Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) während der Debatte. Deutschland sei das erste Land, das die Tötung von Eintagsküken gesetzlich verbietet. Genau das macht aber Teilen der Opposition Sorge. Es sei nur sinnvoll, das Töten von Küken europaweit zu verbieten, befand Stephan Protschka (AfD). Ansonsten werde Tierquälerei exportiert und der Tierschutz nicht wirklich umgesetzt. Aus Sicht von Gero Hocker (FDP) könne eine solche Initiative nur funktionieren, wenn sie ähnliche Regelungen nicht nur für Deutschland, sondern für sämtliche Mitgliedsländer der EU beinhalte. Amira Mohamed Ali (Linke) nannte das Verbot eine Scheinlösung: Die Hähne würden nun nicht nach dem Schlüpfen, sondern kurz davor getötet, "wenn die Tiere bereits empfindungsfähig sind, oder sie sollen als Eintagsküken in Wildparks verfüttert werden". Renate Künast (Grüne) bewertete das Verbot als richtig. Es sei aber keine Großtat dieser Bundesregierung, sondern das Ergebnis einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Tötung nur noch übergangsweise erlaubt hatte.