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Kurz Notiert

20.09.2021
2023-08-30T12:39:42.7200Z
5 Min

Briefwahl als Möglichkeit der Stimmabgabe

Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss auf der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen wie plötzlicher Erkrankung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis 15 Uhr am Wahltag angefordert werden. Der Wahlbrief muss rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Wenn der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen abholt, kann er seine Stimme direkt abgeben.

Die Stimmzettel bei Bundestagswahlen

Es gibt keine bundeseinheitlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält für die Wahl in den Wahlkreisen die Namen der Bewerber und bei Wahlvorschlägen von Parteien auch den Namen der Partei. Für die Wahl nach Landeslisten enthält der Stimmzettel die Namen der Parteien. Die Reihenfolge der Parteien auf den Landeslisten richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland erreicht haben. Die übrigen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Auf dem Stimmzettel befinden sich die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten. Auf der linken Seite des Zettels kann die Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten angekreuzt werden, auf der rechten Seite die Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Parlament

Geregelt wird die Bundestagswahl unter anderem durch das Grundgesetz, das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung. Das Grundgesetz legt unter anderem die Wahlgrundsätze fest, also grundlegende Standards, denen eine Wahl genügen muss, damit sie rechtens ist. Das Bundeswahlgesetz regelt die praktische Umsetzung der im Grundgesetz festgelegten Grundsätze. Es legt unter anderem das Wahlrecht (Wer kann wählen?), die Wählbarkeit (Wer wird gewählt?), die Bedingungen der Wahlhandlung (Stimmabgabe) und das Wahlsystem fest. Die Bundeswahlordnung regelt unter anderem die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.

Die Einteilung der Wahlkreise

Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, aus denen je ein Abgeordneter direkt in den Bundestag gewählt wird. Im Bundeswahlgesetz ist festgelegt, was bei der Einteilung der Wahlkreise zu beachten ist. So sollen die Wahlkreise etwa gleich viele wahlberechtigte Einwohner haben - die Abweichung vom Durchschnitt sollte nicht mehr als 15 Prozent und darf nicht mehr als 25 Prozent betragen. Beachtet werden muss auch der Zuschnitt eines Wahlkreises, der ein "zusammenhängendes Gebiet bilden" soll. Wahlkreise sollen eine Wählerhochburg einer Partei nicht "zerschneiden" mit der Folge, dass eine Partei in keinem der Wahlkreise ein Direktmandat erringen kann. Für die Einteilung von Wahlkreisen ist die vom Bundespräsidenten berufene Wahlkreiskommission zuständig. Für die Bundestagswahl 2021 wurden in Brandenburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen Neuzuschnitte der Wahlkreise vorgenommen.

Die Feststellung des Wahlergebnisses

Für das Ergebnis spielen nur gültige Stimmen eine Rolle. Um 18 Uhr am Wahltag werden alle Wahlurnen geöffnet und die Wahlvorstände zählen die Stimmzettel aus. Der Wahlvorstand stellt fest, wie viele gültige Stimmen im Wahlbezirk auf die Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben wurden und wer in den Bundestag einzieht. Direkt gewählt ist die Person, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Kreiswahlleiter per Los über die Mandatsbesetzung. Der Landeswahlausschuss stellt fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen Landeslisten entfallen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und wer gewählt wurde. Ungefähr zwei Wochen nach der Bundestagswahl verkündet der Bundeswahlleiter das amtliche Endergebnis.

Berechnung der Sitzverteilung

Eine Wahlrechtsänderung 2020 soll eine erwartete weitere Vergrößerung des Bundestags nach der Wahl am Sonntag begrenzen. Wie bisher werden die 598 regulären Sitze auf die 16 Bundesländer gemäß ihrer Bevölkerungszahl verteilt. Nach der Wahl wird in jedem Bundesland nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren in einem ersten Schritt berechnet, wie viele Mandate jede Partei erhält. Parteien, die im gesamten Wahlgebiet unterhalb von fünf Prozent der gültigen Stimmen geblieben sind, werden bei der Verteilung nicht berücksichtigt. Ausnahmen gelten für Parteien, die in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat erringen, sowie Parteien einer nationalen Minderheit. Hat ein Wahlkreisbewerber seinen Wahlkreis erobert, erhält er seinen Bundestagssitz in jedem Fall. In allen Ländern werden für die Parteien Mindestsitzzahlen ermittelt. Diese entsprechen entweder den im Land errungenen Direktmandate oder dem auf ganze Sitze aufgerundeten Mittelwert zwischen diesen Direktmandaten und der für die Landesliste der Partei nach dem ersten Schritt ermittelten Sitzen. Durch die teilweise Anrechnung von Direktmandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Bundesländern soll ein Anwachsen des Bundestags verringert werden. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Mandate zustehen, zählen diese als Überhangmandate. Ab dem dritten Überhangmandat werden sie um Ausgleichsmandate ergänzt, damit das Größenverhältnis der Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis annhähernd gewahrt bleibt.

Aktives Wahlrecht: Das Recht abzustimmen

Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Auch Deutsche im Ausland dürfen wählen, wenn sie einmal drei Monate lang ununterbrochen im Bundesgebiet gewohnt haben. Das Wahlrecht wird nur ausnahmsweise entzogen, so als Strafe für besonders schwere Verbrechen. Grundsätzlich sind alle Bürger in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Passives Wahlrecht: Das Recht, gewählt zu werden

Für den Bundestag gewählt werden kann jeder Deutsche, der am Wahltag 18 Jahre alt ist. Wem das aktive Wahlrecht entzogen wurde, der kann auch nicht gewählt werden. Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Wahlberechtigte können nur Einzelbewerber für einen Wahlkreis vorschlagen. Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber vorschlagen beziehungsweise Landeslisten einreichen. Alternativ können mindestens 200 Wahlberechtigte des Wahlkreises einen Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde diese Zahl für die Wahl 2021 auf 50 reduziert.

Die Aufgabe des Bundeswahlleiters

Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesinnenministerium auf unbestimmte Zeit ernannt. In Fortführung einer alten Tradition, die bis zu den Reichstagswahlen zurückreicht, übernimmt regelmäßig der Präsident des Statistischen Bundesamtes die Aufgaben des Bundeswahlleiters, zu denen das Vorbereiten und Durchführen der Bundestags- und Europawahlen gehört. Zudem führt der Bundeswahlleiter die Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen nach dem Parteiengesetz. Bundeswahlleiter für Bundestagswahlen und für die Wahl der deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments ist seit 2017 der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Georg Thiel.

Die Erstattung der Wahlkampfkosten

Die Parteien erhalten bei Bundestagswahlen für die ersten vier Millionen gültigen Listenwählerstimmen jährlich jeweils 1 Euro pro Stimme. Für jede weitere Stimme gibt es 83 Cent. Dazu müssen die Parteien mindestens 0,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen bei der Bundestagswahl erreicht haben. Gruppierungen ohne Landesliste, die nur mit Direktkandidaten in den Wahlkreisen antreten, erhalten die entsprechenden Beträge pro Wähler, sofern sie wenigstens zehn Prozent der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreichen.