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WAHLBERECHTIGTE : Medianalter steigt

Jeder fünfte ist älter als 69 Jahre

20.09.2021
2024-01-18T10:35:46.3600Z
2 Min

Mit 60,4 Millionen ist die Zahl der Wahlberechtigten im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 gesunken. Damals waren noch rund 61,7 Millionen Personen wahlberechtigt, wie Bundeswahlleiter Georg Thiel mitteilt. Grund für den Rückgang ist die demografische Entwicklung: So sind seit 2017 mehr Deutsche gestorben als volljährig wurden. Das Medianalter der Wahlbevölkerung (das Alter, das die Bevölkerung in zwei Hälften teilt) hat sich nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung in den letzten Jahren auf 53,3 Jahre erhöht.

Bei einem genaueren Blick in die Altersgruppen sind am 26. September weniger Menschen unter 30 Jahren sowie zwischen 40 und 59 Jahren wahlberechtigt als noch vor vier Jahren. Höher als 2017 liegt die Zahl der Wahlberechtigten bei den 60- bis 69-Jährigen, der Generation der "Babyboomer", sowie bei den 30- bis 39-Jährigen. Der Anteil der Erstwähler beläuft sich auf 4,6 Prozent: "Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes können rund 1,4 Millionen Frauen und ebenso viele Männer erstmalig ihre Stimmen abgeben", so Thiel.

Jeder fünfte Wahlberechtigte ist jedoch älter als 69 Jahre: 12,8 Millionen Menschen gehören dieser Gruppe Wahlberechtigter an, gefolgt von den 50- bis 59-Jährigen, zu denen rund 11,8 Millionen zählen.

Betrachtet man die Geschlechterverteilung, bilden wie gewohnt die weiblichen Wahlberechtigten die Mehrheit: Den 31,2 Millionen wahlberechtigten Frauen stehen 29,2 Millionen Männer gegenüber. Die meisten Wähler (12,8 Millionen) kommen aus Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit 9,4 Millionen. Die Länder mit der kleinsten Zahl sind Bremen mit einer halben Million und das Saarland mit rund 700.000 Wahlberechtigten.

Für einige Gruppen ist die Bundestagswahl 2021 eine ganz Besondere: Erstmals wählen dürfen nach einer Gesetzesänderung von 2019 nun auch Personen, die nach einer Straftat als schuldunfähig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, sowie vollbetreute Menschen mit einem Vormund. Betroffen sind davon mehr als 80.000 Menschen.

Kein aktives oder passives Wahlrecht bei Bundestagswahlen hat hingegen, wer nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt. Bundesweit meldet das Statistische Bundesamt Ende 2020 rund 11,4 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatenlose in der Bundesrepublik (13,4 Prozent).