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Editorial : Rote Linien

Die AfD hat das Recht, Kandidaten vorzuschlagen - und die anderen Fraktionen haben das Recht, diese abzulehnen.

20.12.2021
2023-10-24T09:39:57.7200Z
2 Min

Die AfD ist in der vergangenen Woche mit ihren Kandidaten für den Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen gescheitert. Die übrigen Fraktionen senden damit ein weiteres Mal ein Signal, das bereits durch mehrere gescheiterte Anläufe zur Wahl eines von der AfD benannten Vizepräsidenten bekannt ist. SPD, Union, Grüne, FDP und Linke werfen der AfD fortgesetzte Grenzüberschreitungen und Provokationen vor. So war das etwa bei der Abwahl des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses Stephan Brandner (AfD) im Herbst 2019, dessen Kommentierung des Terroranschlags in Halle auf ein jüdisches Gotteshaus Vertreter dieser Parteien vehement zurückwiesen hatten. Scharfe Kritik gab es zuletzt an der Entsendung eines Abgeordneten der AfD in den Verteidigungsausschuss, der vormals als Bundeswehrsoldat vom Militärischen Abschirmdienst als "Extremist" eingestuft worden ist.

Die AfD ihrerseits beklagt wie bei der Nichtwahl ins Präsidium eine Ausgrenzung durch den politischen Gegner und einen fortgesetzten Bruch mit demokratischen Gepflogenheiten. Von einem "willkürlichen Bruch einer parlamentarischen Tradition" sprach etwa Partei- und Fraktion-Co-Vorsitzender Tino Chrupalla nach den gescheiterten Ausschusswahlen.

Die Schlappe für die AfD bedeutet nun nicht, dass die Abgeordneten des Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschusses die Hände in den Schoss legen. Dafür sorgt die Geschäftsordnung des Bundestages. Den Vorsitz der drei Gremien übernehmen kommissarisch die drei jeweils dienstältesten Abgeordneten. Im Falle des Innenausschusses, in dem es gleich zwei gleich dienstälteste Parlamentarierinnen gibt, kommt die lebensältere der beiden zum Zug - in diesem Falle Petra Pau von den Linken.

Die drei Ausschüsse sind arbeitsfähig. Mit der strittigen Frage der Vorsitze, die der AfD zustehen, befasst sich der Ältestenrat, so wie es in die Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehen ist. Die Abgeordneten der übrigen Fraktionen handelten also nicht wider die in dieser Ordnung festgelegten Regeln parlamentarischer Zusammenarbeit. Und sie haben auch nicht gegen demokratische Prinzipien verstoßen: Der AfD hat für die in einem geregelten überfraktionellem Zugriffsverfahren von ihr ausgewählten Ausschüsse Vorsitzende vorgeschlagen. Und die anderen Fraktionen haben das demokratische Recht wahrgenommen, den Kandidaten ihre Stimme zu verweigern.