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ELTERNGELD : »Nicht der große Wurf«

Bundestag beschließt Verlängerung bei Frühgeburten und flexiblere Teilzeitmodelle

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
3 Min

Eltern von Frühchen werden zukünftig länger Elterngeld beziehen können und die Möglichkeiten für eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit werden flexibler. Dies sind die Kernpunkte der Reform des Bundeseltern- und Elternzeitgesetzes, die der Bundestag am vergangenen Freitag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat. Den entsprechenden Gesetzesentwurf (19/24438) von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) verabschiedete das Parlament in der durch den Familienausschuss geänderten Fassung (19/26242) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen das Votum der AfD-Fraktion. Die Fraktionen der FDP, Linken und Bündnis /Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mehrheitlich abgelehnt wurden hingegen eine Reihe von Anträgen und Entschließungsanträgen der Oppositionsfraktionen, denen das Reformvorhaben nicht weit genug geht.

Von den Änderungen an Giffeys Gesetzentwurf durch den Familienausschuss profitieren vor allem die Eltern von Frühchen. War ursprünglich lediglich eine Verlängerung des Elterngeldbezugs bei Frühgeburten um lediglich pauschal einen Monat vorgesehen, entschieden sich die Familienpolitiker im Ausschuss für ein vierstufiges Modell: Demnach verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen auf 13 Monate bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, bei mindestens acht Wochen auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate.

Mit dem entsprechenden Änderungsantrag von Union und Sozialdemokraten, den der Familienausschuss mit Ausnahme der AfD geschlossen angenommen hatte, war den Wünschen verschiedener Familienverbände in einer Anhörung entsprochen worden. Frühgeburten seien für die Eltern eine "riesige Herausforderungen", betonte Stefan Schwartze (SPD). Deshalb freue er sich besonders, dass es gelungen sei, während der Ausschussberatungen noch einmal Verbesserungen zu erzielen.

Zudem werden mit der Gesetznovelle die Regelungen für Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit großzügiger gestaltet. Diese sehen vor, dass die derzeit erlaubte wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf 32 Stunden angehoben wird. Zudem soll der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Elternteile ermöglicht, künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden können. Damit würden die bereits sehr unterschiedlichen Modelle des Elterngeldes weiter flexibilisiert, sagte die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU).

Auch wenn die Oppositionsfraktionen die Änderungen prinzipiell begrüßten, sparten sie nicht mit Kritik an der Gesetzesvorlage. Sie sei eben "nicht der große Wurf", monierte nicht nur der AfD-Familienpolitiker Johannes Huber. Auch aus den Reihen von FDP, Linken und Grüne wurde die Forderung nach weiteren Reformen am Elterngeld laut. Große Baustellen erforderten große Bagger, aber Ministerin Giffey sitze nur mit einem Schäufelchen im Sandkasten, befand Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Mindestbetrag Übereinstimmend sprachen sich alle Oppositionsfraktionen für eine Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld aus. Diese seien seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht angepasst worden. Nur mit einer Erhöhung könne allen Familien eine finanzielle Sicherheit geboten werde, führte AfD-Mann Huber aus. Auch die Familienverbände hatten sich für eine Anhebung ausgesprochen.

Pflegeeltern Ebenso auf der Wunschliste steht die Öffnung des Elterngeldes für Pflegeeltern. Diese könnten zwar Elterngeld in Anspruch nehmen, aber nur bei Kleinkindern und nicht bei älteren Kindern, führte Ekin Deligöz (Grüne) aus. Aber gerade bei der Aufnahme eines älteren Kindes bräuchten Eltern Zeit und Raum in dieser schwierigen Situation.

Die FDP wiederum will die Zahl der Partnermonate von zwei auf drei erhöht wissen. Zudem soll der Bezug des Elterngeldes während der Corona-Pandemie verlängert werden, wenn sich die Aufnahme eines Kindes in eine Kita wegen deren Schließung verschiebt. Die Grünen wiederum plädieren für eine 24-monatige "KinderzeitPlus".

Finanzierung Der CDU-Familienpolitiker Maik Beermann räumte ein, dass man über eine Erhöhung des Mindestbetrages beim Elterngeld diskutieren müsse und "das werden wir in der kommenden Legislaturperiode sicherlich auch tun". Zugleich wies er darauf hin, dass das Gesetzespaket ohne zusätzlichen Haushaltsmittel allein aus dem Etat des Familienministeriums erwirtschaftet werden müsse.

Finanziert werden sollen die Änderungen durch eine Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes von 500.000 auf 300.000 Euro. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der Elterngeldbezieher. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll unverändert bei 250.000 Euro liegen.