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pandemie : Neue Fristen

Künftig soll der Bundestag alle drei Monate darüber entscheiden, ob die Corona-bedingten Sonderbefugnisse der Bundesregierung erhalten bleiben

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
4 Min

Die Koalitionsfraktionen halten die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterhin für gerechtfertigt. Somit könnten die zu Beginn der Corona-Krise im März 2020 in den Bevölkerungsschutzgesetzen und dem Infektionsschutzgesetz geregelten zusätzlichen Kompetenzen für den Bund erhalten bleiben. Gleiches gilt auch für die Entschädigungsregelungen - beispielsweise für erwerbstätige Eltern.

Seinerzeit war eine Befristung der Corona-bedingten Sonderregelungen bis Ende März 2021 festgeschrieben worden. Eine neue starre Frist sieht der von Union und SPD vorgelegte Gesetzentwurf (19/26545), der vergangenen Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, nicht mehr vor. Vielmehr soll drei Monate nach Feststellung der Lage das Parlament erneut darüber beraten und möglicherweise die Regelung weitere drei Monate ausweiten.

Eine Neuerung ist die Aufnahme von Impfzielen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), womit der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt werden soll. Vorgesehen ist zudem eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit bis zum 31. Dezember 2021, deren Ergebnis dem Bundestag bis Ende März 2022 vorliegen soll.

Während der Debatte gab es Kritik seitens der Opposition an der Koalitionsvorlage. Blanko-Vollmachten für die Bundesregierung - auch wenn es nur drei Monate sind - seien nicht akzeptabel, sagte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Achim Kessler (Die Linke) kritisierte, dass der Bundestag erneut Regelungskompetenzen an die Bundesregierung abgebe. Kordula Schulz-Asche (Grüne) vermisst ein nachvollziehbares Krisenmanagement, während Robby Schlund (AfD) ein sofortiges Ende des Lockdowns und die Aufhebung der pandemischen Lage forderte.

Evaluierung Karin Maag (CDU) verwies hingegen darauf, dass der Bundestag und nicht die Bundesregierung, "falls es weiterhin notwendig sein sollte", alle drei Monate über das Fortbestehen der epidemischen Lage entscheidet. Maag machte deutlich, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um eine Parlamentsinitiative handle. Alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen würden künftig ausschließlich an die Bundestagsentscheidung über das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Regelungen, die zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten getroffen werden, könnten nur auf Grundlage eines solchen Beschlusses überhaupt Rechtswirksamkeit entfalten. "Wir regeln das Wesentliche - die Details setzen die Regierungen fest", sagte die Unionsabgeordnete.

Für Hilde Mattheis (SPD) ist die geplante Evaluierung ein wichtiger Punkt. Gleichwohl seien ihr die diesbezüglichen Regelungen nicht weitgehend genug. "Wir hätten das Infektionsschutzgesetz gerne befristet", sagte die SPD-Abgeordnete.

Sie betonte, das Parlament sei sich seiner Verantwortung bewusst. Es reiche nicht, die Maßnahmen fortzuführen - sie müssten auch konkretisiert und fortentwickelt werden, wie etwa mit der Impfstrategie. "Lasst uns noch drei Monate alle Rechtsverordnungen weiter gelten lassen und dann hier im Parlament die aktuelle Situation wieder diskutieren und schauen, ob weitere Lockerungen greifen können", schlug die SPD-Abgeordnete vor.

Aschenberg-Dugnus (FDP) begrüßte, dass in dem Gesetzentwurf Impfziele festgelegt werden. Gut sei auch, dass die epidemische Lage künftig alle drei Monate durch den Bundestag festgestellt werden muss. Beides seien im Übrigen Forderungen ihrer Fraktion gewesen, sagte die FDP-Abgeordnete. Nicht nachvollziehbar ist aber aus ihrer Sicht, warum die Koalition sich weigere, "bei der Impfpriorisierung per Verordnung die Zustimmung des Bundestages einzuholen". Das sei notwendig, "denn bei der Verteilung des Impfstoffes handelt es sich zweifelsfrei um einen ganz tiefen Grundrechtseingriff". Es sei daher die Pflicht des Bundestages, diese wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen.

Der Linken-Abgeordnete Kessler warf der Bundesregierung vor, nur auf Sicht zu fahren, obwohl eine langfristige Strategie benötigt werde. Mit Blick auf die Mutationen des Virus forderte er, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Produktion von Impfstoffen auszuweiten. Um diese weltweit herstellen zu können, müssten die Patente für Impfstoffe freigegeben werden, verlangte Kessler. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu habe der Bundesgesundheitsminister, "und die ethische Verantwortung erst recht".

Stufenplan Unions- und SPD-Fraktion seien nicht bereit, aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen, bemängelte Schulz-Asche. Einschränkungen der Freiheitrechte müssten in einer Demokratie, "gerade während einer Pandemie", begründet werden. Hier müsse nachgebessert werden, forderte die Grünen-Abgeordnete. Benötigt werde auch ein nachvollziehbares Krisenmanagement. Stattdessen gebe es von der Bundesregierung im Dreiwochenrhythmus autoritäre Ansagen. Schulz-Asche plädierte für einen Stufenplan als einen Weg aus der Pandemie, "mit bundesweiter Einheitlichkeit von Regeln und Anpassungen an das jeweilige Infektionsgeschehen regional".

Robby Schlund sieht mit dem Gesetzentwurf den Zusammenbruch der ambulanten Gesundheitsversorgung vorprogrammiert. Es fehle an Schutzmaßnahmen für die niedergelassenen Praxen. "Wir geben Ihnen jetzt schon die Schuld an der Enteignung der Vertragsärzte und dem Verlust der freien und unabhängigen Beruflichkeit", sagte er. Es sei nicht hinnehmbar, dass Ermächtigungen und Grundrechtseinschränkungen "weiter unsere Landschaft beherrschen". Eine Lösung hätte aus seiner Sicht das AfD-Rastermanagement sein können, das seine Fraktion vor einem Jahr vorgeschlagen habe.