Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Strafbarkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wird von Expertinnen unterstützt. Mehrere Sachverständige erklärten in einer Anhörung des Rechtsausschusses vergangene Woche, es gebe keinen guten Grund, Frauen, die von ungewollter Schwangerschaft betroffen seien, Informationen vorzuenthalten.
Der betreffende Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) sei eine Ursache für die immer schlechter werdende Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, sagte die Ärztin Kristina Hänel, die wegen ihrer Informationen über den Schwangerschaftsabbruch verurteilt worden war. Gegen ihre Verurteilung und gegen den Paragrafen 219a StGB hat Hänel Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Der Gesetzentwurf (20/1635) sieht nun vor, dass sich Frauen künftig im Netz darüber informieren können, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder Klinik gibt, die Abbrüche vornimmt. Der Bundesverband pro familia wertete die geplante Streichung des Paragrafen 219a als überfällig. Die Regelung verletzte die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärzten. Die Streichung sei ein guter erster Schritt. Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) erklärte, für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit seien weitere Änderungen nötig. Insbesondere müsse der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Dem stimmte das Netzwerk Doctors for choice Germany zu. Im Hinblick auf die schlechter werdende Versorgungslage werde deutlich, dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch weiter abgesichert werden müsse. Die jetzigen Defizite seien auf die andauernde Kriminalisierung, Stigmatisierung und Tabuisierung des Abbruchs zurückzuführen. Dieser Darstellung widersprach die Frauenärztin Angela Köninger und plädierte für eine sachliche Diskussion, abseits "theoretischer Angstkulissen". Natascha Sasserath-Alberti vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe erklärte, das Werbeverbot sei ein wichtiger Bestandteil des gut austarierten Schutzkonzepts für das ungeborene Leben.
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