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Grundsicherung für Arbeitssuchende : Warten auf das Bürgergeld

Sanktionen bleiben teilweise bis auf Weiteres ausgesetzt. Bei Union und AfD stößt dieser Beschluss der Koalition auf scharfe Kritik.

23.05.2022
2024-04-04T15:24:10.7200Z
3 Min
Foto: picture alliance / ZB

Meldeversäumnisse werden auch künftig sanktioniert, allerdings auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes beschränkt und erst im Wiederholungsfall.

Die SPD und "Hartz IV": Das war 2005 nicht etwa der "Beginn einer wunderbaren Freundschaft". Es war der Beginn einer Debatte in Dauerschleife, die nicht unbedingt zugunsten der Sozialdemokraten geführt wurde. An den Arbeitsmarktreformen der frühen 2000er-Jahre und der Umgestaltung der staatlichen Grundsicherung gab es stets viel Kritik. Entweder grundsätzlicher Natur oder aber auch Detailfragen der Umsetzung betreffend. Irgendwann wurde "Hartz IV" fast ein Schimpfwort für das dahinter steckende Bürokratiemonster - und leider oft auch ein Makel für die Menschen, die diese Leistungen beziehen.

Doch damit soll endlich Schluss sein. "Bürgergeld" heißt das neue Zauberwort der Ampel-Koalition. Und auf dem Weg zu diesem "Sozialstaat auf Augenhöhe" ist das am vergangenen Donnerstag beschlossene Sanktionsmoratorium ein erster Schritt. So könne man mit der Neugestaltung von Sanktionen Erfahrungen sammeln, die dann in einem Jahr in das Konzept des neuen Bürgergeldes einfließen können. Das ist zumindest das Ziel des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurfs der Regierung. Für dessen geänderte Fassung stimmten SPD, Grüne und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Linksfraktion enthielt sich.

Erst ab dem zweiten Meldeversäumnis werden Leistungen gekürzt 

Der Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II sieht vor, das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden. Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.

Zur Neuregelung der Sanktionen gebe es keine Alternative, schreibt die Regierung im Entwurf. Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht Ende 2019 eine solche gefordert. Es sprach sich zwar nicht, wie viele Kritiker erhofft hatten, grundsätzlich gegen Sanktionen aus. Diese müssten jedoch verhältnismäßig sein. Eine Kürzung um mehr als 30 Prozent bis hin zur kompletten Streichung des Regelsatzes sei dies nicht mehr, lautete die Argumentation der Richter. Bis eine Neuregelung gefunden werde, dürften keine Über-30-Prozent-Sanktionen mehr verhängt werden, heißt es in dem Urteil.


„Sie beerdigen ein für alle Mal das Prinzip 'Fördern und Fordern'.“
Kai Whittaker (CDU)

Annika Klose (SPD) sagte in der Debatte, die geringe Zahl der verhängten Sanktionen sei nicht entscheidend. Allein die Androhung von Kürzungen unter jedem Hartz-IV-Bescheid schüre existenzielle Ängste. "Ebendiese ständig präsente Drohkulisse" sei Ausdruck des Machtgefälles zwischen Jobcenter und der Person im SGB-II-Bezug.

Kai Whittaker (CDU) warf der Koalition vor: "Sie beerdigen ein für alle Mal das Prinzip 'Fördern und Fordern'". Solidarität heiße, dass man Hilfe bekomme, wenn man sie brauche. "Aber es bedeutet auch, dass man die Pflicht hat, so schnell wie möglich alles zu tun, um dort wieder herauszukommen. Und diese Pflicht schaffen Sie heute ab."

FDP: Sanktionen sind nicht per se menschenunwürdig 

Frank Bsirske (Grüne) betonte, bis heute liege kein Nachweis vor, dass die bisherige Sanktionspraxis einen Beitrag zur nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt leiste. Viele Sanktionen würden dagegen zu Unrecht ausgesprochen und von den Sozialgerichten zurückgewiesen.

Jens Teutrine (FDP) hob hervor, anders als Grüne und Linke betrachte seine Partei Sanktionen nicht per se als menschenunwürdig. "75 Prozent der Sanktionen beziehen sich auf Meldeversäumnisse. Der allergrößte Teil wird also auch künftig weiter sanktioniert", sagte er.

Linke bemängelt fehlende Streichung aller Leistungskürzungen 

Hannes Gnauck (AfD) prophezeite, das Gesetz "nehme den Mitarbeitern im Jobcenter das letzte Mittel, um tatsächlich Arbeitsunwillige zu sanktionieren und damit das Grundprinzip der gesellschaftlichen Solidarität und Fairness zu erhalten".

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Jessica Tatti (Die Linke) bezeichnete das Gesetz als Mogelpackung, weil nicht alle Sanktionen gestrichen werden. Selbst eine zehnprozentige Kürzung, also 45 Euro, sei "eine Menge Geld bei einem kleingerechneten Regelsatz und der krassen Inflation, die wir haben".