Sanktionen nach russischem Überfall : Datenaustausch wird einfacher
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Durchsetzung der Sanktionen gegen Russland erleichtert werden soll.
Die gegen Russland verhängten Sanktionen sollen in Deutschland effektiv durchgesetzt werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen zu. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowie die Fraktion Die Linke. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich.
Verbesserte Ermittlungsbefugnisse
Mit dem Gesetz sollen der Datenaustausch zwischen Bundes- und Länderebene verbessert sowie Möglichkeiten geschaffen werden, Vermögen zu ermitteln und Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Sanktionierte Personen, die gegen die Anzeigepflicht ihrer Vermögen verstoßen, müssen mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, um Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots von sanktionierten natürlichen Personen und von Unternehmen in Deutschland ermitteln zu können.
Abgelehnt wurde von den Koalitionsfraktionen sowie der AfD ein Antrag der CDU/CSU, die unter anderem ein Verbot der Barzahlung bei Immobilienkäufen und die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank, die vor Immobilientransaktionen abgefragt werden müsse, gefordert hatte. Nur die CDU/CSU votierte dafür, die Linksfraktion enthielt sich.