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Erneuerbare Energien : Ambitionierte Ziele, schwer umzusetzen

Experten nehmen in einer Anhörung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien Stellung.

23.05.2022
2024-04-17T11:49:37.7200Z
3 Min

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat ein umfangreiches Gesetzespaket für eine Abkehr von fossilen Energien vorgelegt. Statt aus Atom, Gas und Kohle soll schon bald nur noch Strom aus Wind, Sonne und Biomasse durch die deutschen Netze fließen. Bereits in zwölf Jahren soll dieses Ziel erreicht werden. Zu diesem Zweck sollen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) neu gefasst und weitere Gesetze aktualisiert werden.

Bei der Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie in der vergangenen Woche zollten Verbandsvertreter den ambitionierten Ausbauzielen für Wind- und Sonnenenergie ganz überwiegend Respekt; unterm Strich wurde aber auch deutlich, dass die Experten bei den Maßnahmen zur Erreichung der Ziele Nachbesserungsbedarf sehen. Grundlage der zweistündigen Anhörung war der "Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" (20/1630) und das "Windenergie-auf-See-Gesetz" (10/1634).

Kritik an mangelnder Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Was bemängelten die Experten? Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW) wünschte sich noch mehr Beschleunigung von Planung und Genehmigung. Die Feststellung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt, sollte auch für den Netzausbau gelten und in anderen Gesetzen festgeschrieben werden, um im Falle konkurrierender Interessen den Erneuerbaren Vorrang zu geben.

Sebastian Bolay (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, DIHK) forderte ein Ende der staatlichen Förderung bei Wind und Photovoltaik. Auch Andreas Kuhlmann (Deutsche Energie-Agentur, Dena) warb für eine Stärkung marktnaher, nachfragegetriebener und innovativer Geschäftsmodelle.

Für mehr Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Errichtung von Windrädern und der Installation von Solaranlagen hält Finn-Christopher Brüning (Deutscher Städte- und Gemeindebund, DStGB) eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Kommunen für sinnvoll. Ingbert Liebing (Verband kommunaler Unternehmen - VKU) hält die Ausbauziele nur für erreichbar, wenn zum Beispiel Solarenergie auf Dächern attraktiver gemacht würde, vor allem durch eine erweiterte und verbesserte Mieterstromförderung. Aktuell seien gewerblich genutzte Gebäude von der Mieterstromförderung ausgeschlossen. Das sei nicht zielführend.

Während Sandra Rostek (Bundesverband Erneuerbare Energie, BEE) konstatierte, dass mit dem Kompromiss zum naturverträglichen Ausbau drastische neue Hürden für die Windenergie zu entstehen drohten, forderte Magnus J. K. Wessel (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND), regelmäßig im Gesetzestext klarzustellen, dass Energieerzeugungs-Anlagen nur naturverträglich zulässig und förderfähig seien.

Investoren wollen mehr Rechtssicherheit und Verbindlichkeit

Stefan Thimm (Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore, BWO) kritisierte, das EEG werde nicht den Ausbauzielen und nicht der Rolle der Offshore-Energien international gerecht - denn global gebe es einen Wettkampf um Investoren, und die brauchten Rechtssicherheit und Verlässlichkeit. Diese biete der Gesetzentwurf aber nicht.

Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, war es vorbehalten, grundsätzlich zu werden und mit dem Gesetzentwurf und seinen Machern hart ins Gericht zu gehen. Die Präambel der EEG-Novelle beziehe sich auf das 1,5-Grad-Ziel, nach dem Deutschland seine "gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik" ausrichte. Das kollidiere mit dem Paragrafen 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, das eine "möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche" Versorgung als Ziel vorgibt, sagte Hennig. Die Tatsache, dass der Begriff der Versorgungssicherheit in der EEG-Novelle ganze zweimal vorkomme, zeige ein "massives Unverständnis der Funktionsweise des Stromversorgungssystems hinsichtlich der notwendigen Gleichzeitigkeit von Stromerzeugung und -verbrauch".