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Vor 5 Jahren...

Alter zweitrangig

1.6.2017: Neuregelung für Alterspräsidenten. Nach einer Bundestagswahl leitet die erste Parlamentssitzung der Alterspräsident - bis ein neuer Bundestagspräsident gewählt ist. Lange bekam der Abgeordnete mit den meisten Lebensjahren den Posten. Am 1. Juni 2017 änderte der Bundestag mit Mehrheit der Großen Koalition seine Geschäftsordnung: Seitdem wird nicht mehr der Älteste Alterspräsident, sondern der dienstälteste Abgeordnete, also derjenige, der dem Bundestag am längsten angehört.

Offiziell begründete man den Schritt damit, dass so sichergestellt werde, dass die konstituierende Sitzung ein Parlamentarier mit ausreichend Erfahrung leitet. Einige Beobachter glaubten jedoch an Kalkül: Wollte man nach der Wahl im Herbst 2017 einen AfD-Abgeordneten als Alterspräsidenten verhindern? Nach der alten Regelung wäre das der 77-jährige Wilhelm von Gottberg gewesen. Mit Blick auf den AfD-Politiker erklärte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), Anlass sei, "dass es einen möglichen Alterspräsidenten gäbe, der als Rechtsradikaler gilt". Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Fraktionschefin Sahra Wagenknecht wollte nicht, dass der Bundestag seine Geschäftsordnung am Personal der AfD ausrichtet. Auch die Grünen betonten, nicht für das Schaffen von Märtyrerrollen zur Verfügung zu stehen, auch wenn die Eröffnungsrede eines Rechtspopulisten eine Zumutung wäre. Soweit kam es dann nicht: Alterspräsident wurde Hermann Otto Solms (FDP). Der 76-Jährige war allerdings der Abgeordnete mit den zweitmeisten Dienstjahren (33); Wolfgang Schäuble (CDU) hatte mit 45 die meisten. Da aber dessen Wahl zum Bundestagspräsidenten als sicher galt, ließ er Solms den Vortritt.Benjamin Stahl

Aus Politik und Zeitgeschichte

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