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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter : Reform des Schöffenrechts gefordert

Die Union will die Altersgrenzen für Schöffen anheben - und sicherstellen, dass keine Extremisten das Ehrenamt antreten. Der Antrag findet aber keine Mehrheit.

04.10.2022
2024-04-17T14:10:17.7200Z
2 Min

Die Unionsfraktion ist vergangenen Donnerstag mit einem Antrag (20/2558) zum Schöffenrecht gescheitert. Mit der Vorlage wollte die Fraktion das richterliche Ehrenamt stärken. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung von Union und AfD und Enthaltung von Die Linke abgelehnt.

"Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Gesellschaft. Ihr Einsatz ist in der deutschen Rechtsprechung ein wichtiges Element, um die demokratische Legitimation in der Justiz sichtbar werden zulassen", führte die Fraktion in dem Antrag aus. Als Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung und Förderung des Engagements sei es somit wichtig, Erschwernisse, die aus der Kollision von Ehrenamt und Berufsleben resultieren können, möglichst gering zu halten. Konkret sollen laut Unionsantrag Regelungen zur Freistellung und zum Kündigungsschutz verbessert werden, die Altershöchstgrenze von 70 auf 75 Jahre angehoben und bundesweit ein einheitlicher Wahltag zur ehrenamtlichen Richterwahl festgesetzt werden. Zudem fordert die Fraktion eine Klarstellung im Deutschen Richtergesetz, "wonach ehrenamtliche Richterinnen und Richter sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen".

Koalition verweist auf eigenes Vorhaben

In der teilweise zu Protokoll gegebenen Debatte im Bundestag zeigte Stephan Thomae (FDP) für die Koalitionsfraktionen Unterstützung für einzelne Forderungen der Union, etwa dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das Bundesjustizministerium arbeite schon an einer entsprechenden Regelung, sagte der Liberale. Nicht zustimmungsfähig sei der Antrag unter anderem wegen den Forderungen nach einem bundeseinheitlichen Wahltag und der Änderung der Altersgrenze, führte Thomae aus.

Für ihren Antrag warben Ansgar Heveling und Susanne Hierl. Für die AfD-Fraktion drückte Thomas Seitz Unterstützung für das Anliegen des Antrages, insbesondere mit Blick auf die Freistellung der ehrenamtlichen Richter, aus.