Piwik Webtracking Image

Reaktion auf Energiekrise : Das Insolvenzrecht wird angepasst

Wegen der Energiekrise wird das Sanierungs- und Insolvenzrecht temporär geändert. Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt.

24.10.2022
True 2024-08-14T15:52:15.7200Z
1 Min

Aufgrund der Energiekrise soll - ähnlich wie während der Corona-Pandemie - das Sanierungs- und Insolvenzrecht temporär angepasst werden. So soll etwa der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzt werden.

Diese Änderungen brachte der Bundestag vergangenen Donnerstag einmütig bei Gegenstimmen der AfD auf den Weg. Die Koalitionsfraktionen hatten dazu im Rechtsausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung des Güterrechtsregisters um entsprechende Änderungen ergänzt. Umgesetzt werden sollen diese Regelungen im bisherigen Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, das mit der Änderung zum sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetz werden soll.

Insolvenzverfahren sollen vermieden werden

Den verkürzten Prognosezeitraum angesichts steigender Energiepreise begründete die Koalition damit, dass so vermieden werden solle, dass Unternehmen "wegen dieser allgemeinen, alle Marktteilnehmer treffenden Unsicherheiten in ein Insolvenzverfahren gezwungen werden. Die Bundesregierung hatte die bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Regelungen als Teil ihres dritten Entlastungspakets beschlossen.