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European Recovery Program (ERP) : Bundestag beschließt das ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2022

ERP sieht vor allem vor allem zinsgünstige Kredite für mittelständische Betriebe und Angehörige freier Berufe vor.

21.02.2022
2024-01-18T13:46:16.3600Z
1 Min

Der Bundestag hat vergangene Woche das ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2022 beschlossen. Auf der Grundlage des Marshallplans zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach Ende des Zweiten Weltkrieges fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit 1948 aus dem ERP-Sondervermögen des Bundes ("European Recovery Program") vor allem mittelständische Betriebe und Angehörige freier Berufe mit zinsgünstigen Darlehen.

Für das Jahr 2022 ist dafür ein Volumen von insgesamt 9,8 Milliarden Euro vorgesehen. Dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten am Donnerstag (20/336, 20/736) bei Enthaltung der AfD-Fraktion alle übrigen Fraktionen zu.

Weitere Änderungen ohne Bezug zum ERP

Die Koalitionsfraktionen hatten im parlamentarischen Verfahren Änderungen am Entwurf eingebracht, die nicht im Zusammenhang mit dem ERP-Wirtschaftsplan stehen. Im Restrukturierungsfondsgesetz sowie einer damit zusammenhängenden Verordnung, soll künftig ein elektronisches Kommunikationsverfahren für beitragspflichtige Institute festgeschrieben werden.

Zudem sollen nunmehr zwei Verweisungsfehler aus einem früheren Gesetzgebungsverfahren in Paragraf 110d der Strafprozessordnung korrigiert werden. Die Norm regelt den Richtervorbehalt für sogenannte Keuschheitsproben bei Ermittlungen im Bereich der sogenannten Kinderpornographie. Einen Gesetzentwurf der Unions-Fraktion (20/204, 20/732) mit demselben Ziel erklärten die Abgeordneten einstimmig für erledigt.

 Unterdessen hat die Bundesregierung Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent weitere Hilfen zugesagt. In der vergangenen Woche verlängerte das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die sogenannten Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2022.