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Wirtschaftsförderung : ERP-Wirtschaftsplan um Nachhaltigkeitskriterien erweitert

Auch im Jahr 2024 sollen Unternehmen der deutschen Wirtschaft über das Sondervermögen gefördert werden. Der Förderkreis soll erweitert werden.

17.11.2023
2024-01-31T17:46:07.3600Z
2 Min

Auch im kommenden Jahr sollen deutsche Unternehmen über das ERP-Sondervermögen gefördert werden - dafür hat der Bundestag am Donnerstag den Weg frei gemacht und einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 verabschiedet. Das Sondervermögen soll im kommenden Jahr Mittel in Höhe von rund 1,09 Milliarden Euro enthalten.

Durch einen Änderungsantrag der Ampelfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurden noch zwei wesentliche Neuerungen im Gesetz festgeschrieben. So sollen ab dem kommenden Jahr soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Rahmen der "Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen" (SIGU) in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden. Da die Prüfung von Umfang und Ausgestaltung der Umsetzung der SIGU zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht abgeschlossen ist, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags, soll es keine pauschale Öffnung der Zugangvoraussetzungen geben. Vielmehr soll die Erweiterung des Förderkreises über eine Rechtsverordnung geregelt werden.

Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans

Mit einer zweiten Verordnungsermächtigung sollen zudem Nachhaltigkeitskriterien in die Programme des ERP-Wirtschaftsplans aufgenommen werden. "Die Bundesregierung möchte das nachhaltige Gründungsgeschehen stärken", heißt es im Änderungsantrag. Auch hier sei die Prüfung zu Umfang und Ausgestaltung des Förderprogramms "nachhaltige Gründungen" zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht abgeschlossen.

Damit eine Programmeinführung jedoch noch während der Laufzeit des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 möglich ist, soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bis Ende Juni 2024 eine entsprechende Rechtsverordnung abstimmen und dem Bundestag zur Billigung vorlegen.