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Unabhängige Patientenberatung Deutschland : Stiftungslösung für Patientenberatung

Die Krankenkassen sollen das neu strukturierte Beratungsangebot mit 15 Millionen Euro finanzieren. Das hat der Bundestag nun beschlossen.

20.03.2023
2023-11-23T15:54:28.3600Z
3 Min

Nach Jahren mit unterschiedlichen Trägern soll die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ab 2024 dauerhaft unter dem Dach einer Stiftung bürgerlichen Rechts organisiert werden. Die neue Struktur zielt darauf ab, eine staatsferne und unabhängige Beratung unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu schaffen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung votierten vergangene Woche die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, Union und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

Finanziert wird die Stiftung maßgeblich vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie anteilig in Höhe von sieben Prozent durch die private Krankenversicherung (PKV). Die Kassen sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen.

In den Ausschussberatungen wurden einige Änderungen an der Stiftungsstruktur beschlossen. So soll der Stiftungsrat statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Die UPD berät Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen.

Auch Männer, die mit Männern Sex haben, sollen Blut spenden dürfen

Zu den insgesamt 17 Änderungsanträgen, die der Ausschuss billigte, gehören einige fachfremde Regelungen. So soll bei Blutspenden künftig eine Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), vermieden werden. Demnach sollen Ausschlüsse oder Rückstellungen von der Blutspende nur noch aufgrund des individuellen Sexualverhaltens möglich sein, nicht wegen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit einer bestimmten sexuellen Orientierung. Auch sollen die Vorgaben zur Altersgrenze ersetzt werden durch eine individuelle ärztliche Beurteilung der Spendentauglichkeit.

Ferner werden Kinder- und Jugendärzte ab dem 1. April 2023 aus dem Honorarbudget herausgenommen. Leistungen dieser Arztgruppe werden nicht mehr durch ein Budget gedeckelt. Auch ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden mit der Novelle entbudgetiert.

Um Arzneimittel-Lieferengpässen vorzubeugen, wird außerdem die erweiterte Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ende Juli 2023 verlängert. Wenn ein Arzneimittel nicht vorrätig ist, können Apotheken ein wirkstoffgleiches Medikament abgeben.

Streit um Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung

Martina Stamm-Fibich (SPD) sprach in der Schlussberatung mit Blick auf die UPD von einem "Meilenstein" für die Patientenberatung. Das Angebot werde Bürgern helfen, das teils verwirrende Gesundheitssystem zu durchschauen und ihre Rechte einzufordern. Linda Heitmann (Grüne) verteidigte die gewählte Finanzierung durch GKV und PKV gegen Kritik von Experten und Opposition. So könne die UPD vor Krisen und Sparbemühungen im Haushalt bewahrt werden. Diese Finanzierung bringe mehr Verlässlichkeit.

Katrin Helling-Plahr (FDP) versicherte, künftig spielten in der UPD die Patientenorganisationen eine Schlüsselrolle, das bedeute Unterstützung und Beratung auf Augenhöhe.

Die Opposition wollte in den Jubel der Koalition nicht einstimmen. Hubert Hüppe (CDU) merkte an, dass selbst die GKV die Finanzierung kritisch sehe und womöglich dagegen klagen werde. Das Gesetz komme außerdem so spät, dass die Umsetzung bis Anfang 2024 fraglich sei. Aus Angst vor der Klage habe die Koalition der GKV zuletzt einen Sitz mehr im Stiftungsrat zugestanden und ein Vetorecht in Haushaltsfragen. Damit steige jedoch der Einfluss der Kassen enorm. Die Linke sprach von verpassten Chancen. Kathrin Vogler (Linke) sagte, es sei zwar gut, dass die "unselige Privatisierung" der UPD unter dem damaligen Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann (CDU) rückgängig gemacht werde, was jedoch fehle, sei eine starke Patientenbeteiligung in den Stiftungsgremien.

AfD-Kritik an Blutspendereform

Christina Baum (AfD) rügte die geplante Blutspendenreform, die zusätzliche Gefahren mit sich bringe. So sei das Risiko einer Übertragung gefährlicher Infektionskrankheiten über das Blut von MSM nach Informationen der Bundesärztekammer um den Faktor 100 erhöht. Jeder normale Mensch würde daher von einer solchen Änderung der Blutspendenrichtlinie ganz Abstand nehmen, sagte sie.