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Verbraucherschutz vor Gericht : Verbände sollen Abhilfe schaffen können

Verbände sollen Verbraucheransprüche künftig direkt mit einer Abhilfeklage durchsetzen können. Der Bundestag debattiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

02.05.2023
2023-11-30T16:53:47.3600Z
2 Min

Verbände sollen künftig für Verbraucher und Verbraucherinnen mit einer Abhilfeklage direkt Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend machen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dazu die Einführung einer neuen zivilrechtlichen Klageart vor. Damit sollen entsprechende Anforderungen der EU-Verbandsklagerichtlinie ((EU) 2020/1828) in deutsches Recht umgesetzt werden. Weitere Anpassungen an europäische Vorgaben sind in den schon bestehenden Regelungen über Unterlassungsklagen zum Schutz von Verbraucherinteressen im Unterlassungsklagengesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehen.

Zur Verankerung der Abhilfeklage im deutschen Recht sieht der Entwurf ein neues Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) vor. In diesem sollen auch die bestehenden Regelungen zur Musterfeststellungsklage integriert werden. Mit der 2018 eingeführten Musterfeststellungklage können Verbraucherinnen und Verbraucher über eine Verbandsklage feststellen lassen, ob ein Schadenersatzanspruch besteht - die Durchsetzung des Anspruch muss aber gegebenenfalls individuell erstritten werden. Bekanntestes Beispiel für eine Musterfeststellungklage ist die Klage gegen den VW-Konzern im Rahmen des Dieselskandals.

Die Richtlinie hätte eigentlich schon in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, die Frist dafür verstrich am 25. Dezember 2022. Laut EU-Vorgaben müssen die neuen Regeln ab dem 25. Juni 2023 angewendet werden. Die Verzögerung in der Umsetzung wird auf Diskussionen innerhalb der Bundesregierung zurückgeführt. So war innerhalb der Ampel-Koalition unter anderem strittig, welche Verbände unter welchen Voraussetzungen klageberechtig sein sollen, wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sein müssen und bis wann sich diese einer solchen Klage anschließen sollen.

Noch strittige Punkte innerhalb der Koalition

Gänzlich ausgeräumt sind die Streitpunkte innerhalb der Koalition im Detail noch nicht, wie sich in der Debatte zum Gesetzentwurf vergangenen Donnerstag zeigte. Die Rednerinnen und Redner der Koalition hoben aber vor allem die Vorzüge des Entwurfes hervor. "Wir sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher zu ihrem Recht kommen, und wir machen die Justiz effizienter", sagte etwa Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Für die SPD-Fraktion sprach Luiza Licina-Bode von einem "richtig guten Tag für die Verbandsklage". Kollektivklagen seien ein "probates Mittel für mehr Gerechtigkeit und Augenhöhe". Ähnlich argumentierte Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen). Angesichts erster Stellungnahmen zu dem Entwurf betonte er mit Blick auf die parlamentarischen Beratungen: "Das Ziel muss sein: Wir wollen Verfahren bündeln, wir wollen die Justiz entlasten, und wir wollen die effektive Rechtsdurchsetzung garantieren."

Die Oppositionsfraktionen kritisierten den Entwurf aus unterschiedlichen Perspektiven. Petra Sitte (Die Linke) sagte, der Entwurf bleibe trotz guter Punkte hinter "einem modernen und effektiven Verbraucherschutz" zurück, etwa bei der Anmeldemöglichkeit zu einer Klage. Für die Unionsfraktion kritisierte Martin Plum, mit dem Entwurf würden nicht Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern die Verbände gestärkt. Zudem gebe es keine Rechtssicherheit für Unternehmen, und die Justiz werde auch kaum entlastet, monierte der Christdemokrat. Für die AfD-Fraktion kritisierte Fabian Jacobi, dass durch EU-Vorgaben dem Bundestag die Weiterentwicklung des deutschen Verfahrensrechts aus der Hand genommen werde. scr