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Gesetzentwurf
Götz Hausding
Weniger Bürokratie, kürzere Verfahren

Drei-Säulenmodell zu Fachkräften, Erfahrung und Potenzial

Mit dem Gesetzentwurf "zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" (20/6500) will die Bundesregierung den Herausforderungen der Fachkräftesicherung für den Arbeitsmarkt in Deutschland begegnen. Zur Bedarfsdeckung gelte es weiterhin, in erster Linie inländische und innereuropäische Potenziale zu heben, heißt es in dem Entwurf, der vergangene Woche in erster Lesung durch den Bundestag beraten wurde. Dies reicht aber nicht aus, um den Fach- und Arbeitskräftebedarf zu sichern. "Zusätzlich müssen drittstaatsangehörige Fachkräfte für eine Erwerbsmigration nach Deutschland gewonnen werden und ihnen hierzu ein rechtmäßiger Aufenthalt gewährt werden", schreibt die Bundesregierung.

Der Grundsatz des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2020 - eine qualifikations- und bedarfsorientierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt - hat sich aus Sicht der Regierung bewährt. Darauf aufbauend soll die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen beruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Zentrales Element der Einwanderung bleibt die Fachkräftesäule. Sie umfasst wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Wer einen solchen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.

Neu ist laut Bundesregierung, dass IT-Spezialisten künftig eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, "aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können". Mit diesen Regelungen soll die Attraktivität Deutschlands für besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige gesteigert werden, heißt es in der Vorlage.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss sollen künftig auch für die Einwanderung ausreichen. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten, die zwischen 45,3 und 56,6 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung liegt - abhängig vom ausgeübten Beruf. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein. Dass bedeutet nach Einschätzung der Bundesregierung "weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren".

Der dritte Weg nimmt das Potenzial der Menschen in den Blick. Neu eingeführt werden soll eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial mitziehender Ehe- oder Lebenspartner. "Mit der Chancenkarte wird die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich erleichtert", urteilt die Regierung. Schon während der Arbeitsplatzsuche soll eine Beschäftigung von bis zu zwanzig Wochenstunden erlaubt werden - auch die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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