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Holocaust-Gedenken : "Anspruch auf unseren Schutz"

Der Bundestag erinnert erstmals an die Verfolgung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten während der NS-Zeit.

30.01.2023
2024-02-29T15:51:39.3600Z
5 Min
Foto: picture-alliance/EPA/CLEMENS BILAN/DBT/Leon Kügeler/photothek

Gedenkstunde: Rozette Kats (rechts), Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und Klaus Schirdewahn (links oben). Musikalisch begleitet wurde die Gedenkstunde von Sängerin Georgette Dee und Tobias Bartholmeß am Flügel (links unten).

Als sowjetische Soldaten am 27. Januar 1945 das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreien, finden sie dort noch etwa 7.500 Überlebende der nationalsozialistischen Mord-Maschinerie vor - gezeichnet von Unterernährung, Krankheiten, Misshandlungen und tiefgreifenden Traumatisierungen. An den Folgen sterben in den folgenden Tagen noch Hunderte von ihnen. Zwischen 1940 und 1945 ermordeten die Nationalsozialisten schätzungsweise 1,3 Millionen Menschen im KZ Auschwitz-Birkenau, dessen Name bis heute weltweit symbolisch für die mörderische Barbarei der nationalsozialistischen Diktatur steht. Neben den etwa 1,1 Millionen jüdischen Opfern wurden Sinti und Roma, Polen, sowjetische Kriegsgefangene, politisch oder religiös Verfolgte in den Gaskammern des Konzentrationslagers ermordet.

Am vergangenen Freitag stellte der Bundestag in seiner diesjährigen Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus nun eine Opfergruppe in das Zentrum der Erinnerung, die noch über Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges nicht als Opfer anerkannt wurden, sondern weiterhin gesellschaftlicher Diskriminierung und im Fall der Männer gar strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt waren: Menschen, die von den Nationalsozialisten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt wurden.

Der berüchtigte Paragraf 175

Eines dieser Opfer war Karl Gorath. Wegen seiner Homosexualität nach Paragraf 175 Strafgesetzbuch in den 1930er Jahren zweifach verurteilt, wird er 1943 erst in das KZ Neuengamme bei Hamburg und schließlich nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Gorath überlebt den nationalsozialistischen Mordwahn, wird aber im befreiten Deutschland bereits 1946 nach dem unverändert gelten Paragrafen 175 erneut zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt - vom gleichen Richter wie Jahre zuvor. Von seinem Schicksal berichtete in der Gedenkveranstaltung der Schauspieler Jannik Schümann nach einem Text des Historikers Lutz van Dijk.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) stellte in ihrer Rede denn auch klar, dass das Ende des Nationalsozialismus für homosexuelle Männer "kein Ende der staatlichen Verfolgung" darstellte. Der seit 1872 geltende Paragraf 175, der den Geschlechtsakt zwischen Männern mit Gefängnisstrafe belegte, wurde von den Nationalsozialisten noch einmal verschärft. "Küsse, Berührungen, sogar Blicke waren strafbar", führte Bas aus. Zwischen 1933 und 1945 wurden etwa 50.000 Männer abgeurteilt, schätzungsweise bis zu 15.000 wurden in Konzentrationslager deportiert. Viele von ihnen wurden dort ermordet oder kamen in Folge der unmenschlichen Bedingungen ums Leben.

Paragraph 175 galt auch nach Gründung der Bundesrepublik und der DDR weiter

Selbst nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR galt der Paragraf 175 in Deutschland weiter - in der Bundesrepublik bis 1969 in der unveränderten Fassung der Nationalsozialisten. "Aus heutiger Sicht klingt es unglaublich: Erst 1994 wurde der Paragraf 175 vollständig gestrichen", räumte Bas ein. "Und es dauerte noch einmal viele Jahre, bis alle Urteile aufgehoben wurden. Bis unsere Demokratie die Kraft fand einzugestehen: Diese Urteile waren Unrecht!"

Auch wenn der Paragraf 175 ausdrücklich nur für homosexuelle Männer galt, so gerieten auch Frauen und transsexuelle Menschen ins Visier der nationalsozialistischen Verfolgung - als sogenannte "Asoziale", die nicht in das nationalsozialistische Bild von einem vermeintlich "gesunden Volkskörper" passten. So etwa die deutsche Jüdin Mary Pünjer, die 1940 verhaftet und im KZ Hamburg-Fuhlsbüttel und dann im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert wird. In den Listen der Lager wird sie nicht als Jüdin geführt, sondern als "Asoziale". Der KZ-Arzt in Ravensbrück bezeichnet sie als "sehr aktive ,kesse' Lesbierin" und selektiert sie für die Vergasung in der sogenannten "Heil- und Pflegeanstalt Bernburg". Dort wird sie am 28. Mai 1942 im Alter von 37 Jahren ermordet. "Was würdest Du uns heute sagen, Mary", fragte die Schauspielerin Maren Kroymann nach ihrem Redebeitrag über das Leben und Leiden von Pünjer. "Wir gern hätten wir Dir zugehört."

Zuhören konnten die Bundestagsabgeordneten und die geladenen Gäste - unter ihnen der Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesratspräsident und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts - aber Klaus Schirdewahn, der über seine Erfahrungen und Leiden als homosexueller Mann in der Bundesrepublik berichtete. "Bis vor fünf Jahren galt ich als vorbestraft. Weil ich im Jahr 1964 - als Siebzehnjähriger - von der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz angeklagt und daraufhin schuldig gesprochen wurde. Schuldig wegen meiner Gefühle für einen anderen Mann. Schuldig, gegen den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben", führte Schirdewahn aus. Eine Haftstrafe habe er nur abwenden können, weil er sich einer Therapie unterworfen habe, die ihn "heilen" sollte. Erst 2017 seien die Schuldsprüche gegen ihn und alle anderen aufgrund des Paragrafen 175 Verurteilten aufgehoben worden. Noch vor wenigen Jahren habe er sich versteckt und seiner Gefühle geschämt. "Ich baute eine Scheinwelt um mich herauf auf, wurde stumm, litt Depressionen, seelischen und körperlichen Schmerzen - jahrzehntelang." Er wisse, so betonte Schirdewahn, dass "viele Menschen aus der queeren Community ähnliche Erfahrungen wie ich gemacht haben". Er spreche deswegen für alle, die "sich bis heute wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verstecken müssen, die deswegen beschimpft, beleidigt, angefeindet, bedroht, ja sogar getötet werden".

"Ich führte ein Doppelleben"

Von einer anderen Geschichte des "sich verstecken müssen", berichtete Rozette Kats in ihrer Rede. Die Jüdin überlebte den Holocaust nur, weil sie im Februar 1943 im Alter von acht Monaten von ihren Eltern einem niederländischen Ehepaar übergeben wurde. Während ihre Eltern und ihr gerade erst geborener Bruder nach Auschwitz deportiert und dort ermordet wurden, überlebte sie unter dem Namen Rita den Krieg bei ihren Pflegeeltern. Erst im Alter von sechs Jahren sei sie von ihrem Pflegevater über ihre wahre Herkunft informiert worden. "Ich verstand nicht, was meinen Eltern geschehen war. Ich verstand nicht, warum jemand sie hatte ermorden wollen", erzählte Kats. Übrig geblieben sei aber ein Gefühl der "Angst". Unbewusst habe sie damals beschlossen, sich gut anzupassen. "Ich muss nur weiter die Maske des nicht-jüdischen Kindes tragen."

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Dieses "Nicht-Wissen-Wollen" und "Verschweigen" habe mehr als ihr halbes Leben angedauert. "Ich führte ein Doppelleben. Und dieses Doppelleben machte mich krank." Diese Erfahrungen seien die Gemeinsamkeit mit all den Opfern des Nationalsozialismus, die einer sexuellen oder geschlechtlichen Minderheit angehörten. Rozette Kats warnte eindringlich davor, die Opfer des Nationalsozialismus in Kategorien "von mehr oder weniger wertvoll" einzuteilen. Sie wisse, dass es selbst unter den verschiedenen Opfergruppen lange Zeit Vorbehalte gegen die Anerkennung homosexueller Männer als Opfer gegeben habe. Doch dies bedeute, dass am Ende die nationalsozialistische Ideologie weiterlebe. Auch deshalb habe sie die Petition des Historikers Lutz van Dijk, auch an sexuelle und geschlechtliche Minderheiten im Bundestag zu erinnern, unterzeichnet. Eindringlich appellierte Rozette Kats: "Jeder Mensch, der damals verfolgt wurde, verdient achtungsvolle Erinnerung. Jeder Mensch, der heute verfolgt wird, hat Anspruch auf unsere Anerkennung und unseren Schutz."