Piwik Webtracking Image

Kampf gegen Kinderarbeit und Ausbeutung : EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz

Für große Unternehmen sollen künftig noch strengere Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten gelten. Wirtschaftsverbände fürchten deshalb Wettbewerbsnachteile.

14.12.2023
2024-02-26T15:17:40.3600Z
2 Min

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und die EU-Regierungen haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf strengere Regeln für Unternehmen mit Blick auf ihre Sorgfaltspflichten in den Lieferketten geeinigt. Große Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro sollen ihnen zufolge zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Umwelt- und Sozialstandards nicht einhalten und von Kinder- und Zwangsarbeit profitieren. Auch müssen sie einen Plan vorlegen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist.

Foto: picture alliance/NurPhoto/Syed Mahamudur Rahman

Dem Bundesentwicklungsministerium zufolge arbeiten weltweit knapp 80 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen.

Firmen, die nicht in der EU sitzen, fallen unter das Gesetz, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro machen. Die EU-Kommission soll eine Liste der betroffenen Unternehmen veröffentlichen.

Für rund 13.000 Unternehmen verpflichtend

Die Regelung wird für etwa 13.000 Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtend sein. Sie sollen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können und müssen bei Verstößen mit Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes rechnen. Das EU-Parlament muss die Vereinbarung noch bestätigen. Noch ist unklar, ob sie eine Mehrheit findet. Wenn ja, muss das Lieferkettengesetz von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

In Deutschland gilt bereits seit Jahresbeginn ein weniger weitreichendes Lieferkettengesetz. So wies der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi darauf hin, dass deutsche Unternehmen bisher nicht für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar gemacht werden können.

"Ein guter Tag für die Menschenrechte"

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema "Es braucht einen Mix an Instrumenten"
Fünf Fragen an: SWP-Expertin Melanie Müller: "Es braucht einen Mix an Instrumenten"

Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Einigung, bemängelten jedoch vor allem, dass der Finanzsektor im Gesetz zunächst ausgeklammert wurde. Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, sprach von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht.

Wirtschaftsverbände hatten versucht, die EU-Pläne zu stoppen. Sie befürchten einen zu großen Bürokratieaufwand und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind.