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Mehr Transparenz : Zustimmung für Koalitionsvorlage zum Lobbyregister

Die Koalition will die Regelungen zum Lobbyregister nachschärfen. Sachverständige begrüßen das, fordern teilweise aber weitergehende Änderungen.

23.09.2023
2024-03-18T09:34:57.3600Z
2 Min
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zenztralbild

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Seit 2022 müssen sich Interessenvertretungen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung in das Lobbyregister eintragen. Die Koalitionsfraktionen wollen das Lobbyregistergesetz aufgrund erster Praxiserfahrungen nun nachschärfen. Ihr Gesetzentwurf  war in dieser Woche zusammen mit Vorlagen der AfD  und einem Antrag der Linken Gegenstand einer Sachverständigen-Anhörung im Geschäftsordnungsausschuss.

Die Änderungen stießen dabei weitgehend auf Zustimmung, wobei die Experten auch weitergehende Regelungen vorschlugen, um Einflussnahmen transparenter zu machen. Gregor Hackmack von Abgeordnetenwatch plädierte für die Offenlegung von Lobbykontakten, da weiterhin nicht nachvollzogen werden könne, welche Lobbyisten sich mit Entscheidungsträgern zu welchen Themen treffen.

Timo Lange von Lobbycontrol lobte die Regelung zum "Drehtüreffekt" beim Wechsel von der Politik in eine Lobbyisten-Tätigkeit. Künftig sollen aktuelle und frühere Ämter und Mandate offengelegt werden müssen. Positiv bewertete er auch, dass die registerführende Stelle in der Bundestagsverwaltung gestärkt wird. Sie soll eigenständige Prüfbefugnisse bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen erhalten.

Kritik an Ausnahmen für Religionsgemeinschaften

Dominik Meier von der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung kritisierte wie auch andere Sachverständige, dass die Ausnahme von Religionsgemeinschaften sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden von der Regulierung des Lobbyregistergesetzes nicht gestrichen wird. Als extrem hoch bewertete Meier den bürokratischen Aufwand, der bisher auf 65 Millionen Euro geschätzt werde. Andreas Polk von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hielt es hingegen für richtig, dass die Interessengruppen diesen Aufwand selbst tragen. Er empfahl, auch die Referenten und nicht nur die Referatsleiter in den Ministerien in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen.

Kritische Stimmen Michael Henning vom Verband der Chemischen Industrie äußerte Kritik. Die Angabe, auf welche Gesetzgebungsvorhaben sich Interessenvertretung bezieht, und die Pflicht, Stellungnahmen und Gutachten hochladen zu müssen, führten zu Doppelaufwand mit erheblichen Kosten vor allem für kleinere Interessengruppen. Die Dokumentationspflicht sollte beim Gesetzgeber liegen.

Philipp Austermann von der Hochschule des Bundes äußerte den Eindruck, dass mit der Neuregelung der spendenfinanzierte Lobbyismus privilegiert werden solle, ohne dass ein Grund dafür erkennbar sei. Es solle möglicherweise versucht werden, den spendenfinanzierten Lobbyismus besserzustellen.