Bundesvertriebenengesetz geändert : Aufnahme von Spätaussiedlern soll wieder leichter werden
Spätaussiedler sollen wieder leichter ins Land kommen können. Einmütig beschließt der Bundestag einen Gesetzentwurf, der auf eine veränderte Rechtslage reagiert.
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FPD zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes gebilligt. Damit soll ein "mittelfristig drohender Rückgang der Aufnahmemöglichkeiten für Spätaussiedler" verhindert werden. Für das im Innenausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt. Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Spätaussiedler willkommen heißen - Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennen" fand dagegen keine Mehrheit im Parlament.
Wie die drei Koalitionsfraktionen in ihrer Vorlage ausführen, sind die "Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum, das für die Spätaussiedleraufnahme erforderlich ist", durch höchstrichterliche Rechtsprechung angehoben worden (BVerwG, Urteil vom 26.01.2021, Az.: 1 C 5.20.). Dies gelte für diejenigen Spätaussiedler, die ein sogenanntes Gegenbekenntnis abgegeben haben, also in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Dieses Gegenbekenntnis stehe einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum so lange entgegen, bis davon wirksam abgerückt wurde.
Höhere Anforderungen an Spätaussiedler führen zu mehr Ablehungen
Für ein solches Abrücken reiche aber nach der Rechtsprechung allein die formelle Änderung der Eintragung in amtlichen Dokumenten auf eine deutsche Volkszugehörigkeit nicht aus, heißt es in dem Gesetzentwurf der drei Koalitionsfraktionen weiter. Vielmehr müssten die Antragsteller äußere Tatsachen nachweisen, "die einen inneren Bewusstseinswandel und den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volk anzugehören". Diese erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung seien naturgemäß einzelfallbezogen und entzögen sich stereotypen Darlegungen, so dass die Betroffenen sie nur schwer nachvollziehen könnten. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis habe demzufolge zu deutlich mehr Ablehnungen geführt und werde mittelfristig den Spätaussiedlerzuzug stark begrenzen.
Die Änderung soll daher die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglichen. Diese habe eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete erlaubt.
Mit den im Ausschuss beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfs soll unter anderem verhindert werden, dass Menschen, die Schutz vor Krieg suchen und deswegen die Aussiedlungsgebiete verlassen, nicht nach sechs Monaten die Möglichkeit verlieren, zu einem späteren Zeitpunkt nach Rückkehr in diese Gebiete den Spätaussiedlerstatus zu erwerben.