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Editorial : Bleibt ein Störgefühl?

Die Ampel geht mit ihrer Wahlrechtsreform einen Systemwechsel an, der ein Störgefühl hinterlässt.

20.03.2023
True 2023-11-23T17:45:33.3600Z
2 Min

Direkt nach der Wahl 2013 mahnte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert, man möge noch einmal "sorgfältig" auf das Wahlrecht schauen. Sorgfältig kann vieles meinen, Gründlichkeit oder beispielsweise auch Behutsamkeit. Gründlichkeit kann man dem Bundestag nach zehn Jahren Beratung schwer absprechen. Die jetzige Reform beendet aber einen parlamentarischen Konsens: Je stärker die Änderungen am Wahlrecht, desto breiter sollte die Mehrheit sein. Jetzt stimmte nur die Koalitionsmehrheit für die Reform. Das spricht gegen eine behutsame Neuregelung.

Die Idee der Koalition hatte es von Beginn an schwer, einen breiten Konsens zu erhalten. Es ist ein Systemwechsel, den nicht jeder mitgehen will, wenn das neue Wahlrecht die Erststimme als eigenständigen Wahlakt abschafft. Die Erststimme ist nur noch eine Vorauswahl der Kandidaten, die dann aufgrund der Zweitstimmen in den Bundestag gewählt werden. So steht es in der Gesetzesbegründung.

Streichung der Grundmandatsklausel stößt auf tiefe Ablehnung

Die Streichung der Grundmandatsklausel, die bislang einen Einzug in das Parlament garantiert, wenn eine Partei zumindest in einer bestimmten Zahl von Wahlkreisen erfolgreich war, machte die Neuregelung endgültig zu einer Reform, die außerhalb der Koalition auf tiefe Ablehnung stieß. Die umfassendste Wahlrechtsreform seit Bestehen der Bundesrepublik wurde zu einem politischen Gegenstand wie jeder andere. Es galt wie bei jedem Gesetz: Die Mehrheit entscheidet, was gilt. Und jetzt gilt, dass sowohl Linkspartei als auch CSU selbst dann das parlamentarische Aus droht, wenn sie - wie es im Fall der CSU bereits der Fall war - alle ihre Wahlkreise gewönnen.

Im Raum steht jetzt das Störgefühl, durch das Wahlrecht und nicht den politischen Wettbewerb solle gelenkt werden, ob kleinere Oppositionsparteien ins Parlament einziehen. Noch in der 1. Lesung haben Redner der Ampel-Koalition unterstrichen, dass genau dies nicht geschehen dürfe und deshalb am Grundmandat nicht gerüttelt werde. Die Kehrtwende wird nun mit verfassungsrechtlichen Zweifeln von Sachverständigen begründet. Solche Zweifel hatten aber nur solche Rechtsexperten geäußert, die auch den Rest der Reform als verfassungswidrig erachteten. Dass sich als Lösung nun keine andere Möglichkeit als die Abschaffung hätte finden lassen, überrascht. Sollte sie doch noch gefunden werden: Das Wahlrecht lässt sich ändern. Mit einfacher Mehrheit.