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Ausweis für Kinder : Ende für den Kinderreisepass

Ein elektronischer Pass soll den alten Kinderreisepass ersetzen.

10.07.2023
2024-01-24T15:28:26.3600Z
3 Min
Foto: picture alliance / imageBROKER

Die Zeit der Papier-Kinderreisepässe läuft ab.

Der Kinderreisepass soll nach dem Willen des Bundestages demnächst der Vergangenheit angehören. Gegen die Stimmen der CDU/CSU und der Linken verabschiedete das Parlament am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens" bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung.

Danach soll statt des Dokumententyps "Kinderreisepass" in Zukunft ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. "In begründeten Einzelfällen kommt - bei Anerkennung im Reisezielland - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann", heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll die Neuregelung Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Übergangsvorschriften gelten für Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beziehungsweise 2024 beantragt worden sind.

Gegen Kindesmissbrauch

Zur Begründung führt die Bundesregierung in der Vorlage aus, dass aufgrund einer 2021 in Kraft getretenen Änderung die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen bei Neuausstellung oder Verlängerung auf maximal ein Jahr zu begrenzen ist. Bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses sei die Summe der Gebühren höher als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses.

Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem Kindesmissbrauch im Ausland durch einen neuen Passversagungsgrund verhindert werden. Eine vom Innenausschuss vergangene Woche gefasste Entschließung zielt in diesem Kontext zudem auf eine "Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen".

Modernes Register

Der Bundestag verabschiedete zudem mit den Stimmen der Koalition sowie der AfD bei Enthaltung der Linken eine weitere Entschließung, in der er darauf verweist, dass der Gesetzentwurf unter anderem auch die Registermodernisierung umsetze, etwa bei einem Umzug des Inhabers eines Identitätsdokuments. Bei der Registermodernisierung handele es sich um ein zentrales Vorhaben zur zügigen Digitalisierung der Verwaltung, aber auch um ein "grundrechtssensibles Vorhaben, insbesondere in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Das Gesetzgebungsverfahren zu dem in der vergangenen Wahlperiode beschlossenen "Registermodernisierungsgesetz" sei von verfassungsrechtlichen Bedenken begleitet gewesen, insbesondere "bezüglich der Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer als allgemeines Ordnungsmerkmal". Durch eine Weiterentwicklung der Registermodernisierung ließen sich die Bedenken im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung indes abmildern, heißt es in der Entschließung weiter. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das im Registermodernisierungsgesetz vorgesehene "Datenschutzcockpit" nach Umsetzung bereits bestehender Anforderungen als "Transparenz- und Steuerungswerkzeug" für die Bürger weiterzuentwickeln. Über das Datenschutzcockpit sollten registerübergreifende Datenübermittlungen für die jeweils betroffenen Personen nachvollziehbar sein; auch solle es ihnen ermöglichen, potenziell missbräuchliche Datenübermittlungen aus dem Datenschutzcockpit heraus unmittelbar an die zuständige Behörde zu melden.

Keine Mehrheit fand ein Linken-Antrtrag für eine "Registermodernisierung ohne einheitliches Personenkennzeichen". Danach sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, "mit dem die Registermodernisierung ohne die Einführung oder Verwendung eines einheitlichen Personenkennzeichens als Ordnungsmerkmal erfolgt". Um den möglichen Missbrauch eines einheitlichen Personenkennzeichens zu verhindern, dürfe man kein solches Kennzeichen einführen.