Beamtenbesoldung : Mehr Geld für Staatsdiener
Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Eine entsprechende Anpassung der Bundesbesoldung hat der Bundestag beschlossen.
Die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes können mit höhereren Bezügen rechnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024" verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in modifizierter Fassung. Er sieht eine Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 vor, mit der das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom April 2023 "zeit- und wirkungsgleich übernommen" wird. Unter Berücksichtigung eines Abzugs von 0,2 Prozentpunkten zugunsten der Versorgungsrücklage steigen so unter anderem die Grundgehälter aller Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag um einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear.
Polizeizulage wird ruhegehaltsfähig
Auch das Tarifergebnis zu "Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" wird auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen. So erhalten Empfänger von Dienstbezügen und Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz für Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen von jeweils 220 Euro. Empfänger von Anwärterbezügen erhielten für Juni 2023 eine Sonderzahlung von 620 Euro sowie für Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen von jeweils 110 Euro. Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit vom "jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz gewährt". Zudem werden die Polizeizulage sowie die Zulagen für bestimmte weitere Gruppen für ruhegehaltsfähig erklärt.