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Soziale Mindestsicherung : AfD will Bürgergeld nicht für jeden

Die AfD-Fraktion erntet deutlichen Widerspruch für ihren Antrag zum Umbau von Bürgergeld und Sozialhilfe. Letztere müsse mehr Menschen versorgen, so die AfD.

15.03.2024
2024-03-18T10:49:17.3600Z
2 Min

Die AfD-Fraktion hat mit ihrem Antrag für einen Umbau des Bürgergeldes und der Sozialhilfe Widerspruch bei den anderen Fraktionen und Gruppen im Bundestag ausgelöst. Über den Antrag debattierte das Plenum am Donnerstag und überwies ihn anschließend zur Beratung an die Ausschüsse.

Konkret fordert die AfD-Fraktion eine stärkere Fokussierung des Bürgergeldes und damit der Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit auf die Arbeitsvermittlung. Menschen, die nicht erwerbstätig sein können, sollen dagegen in das System der Sozialhilfe wechseln. Bürgergeld sollen nur noch jene beziehen, die kurzfristig, innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind.

AfD fordert umfangreiche Sanktionen und die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs

Die bisherige Sozialhilfe (SGB XII) soll bei gleichbleibenden Regelsätzen zu einer "Sozialhilfe-Neu" umgebaut werden, mit dem Ziel, künftig auch Gruppen nur bedingt erwerbsfähiger SGB II-Leistungsberechtigter zu versorgen. Dazu gehören nach den Vorstellungen der AfD unter anderem Bürgergeldbeziehende, die gesundheitlich so stark eingeschränkt sind, dass sie seit mindestens sechs Monaten gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Aber auch Menschen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege nicht mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem verlangt die Fraktion umfangreiche Sanktionen und die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs.


„Das meiste, was Sie hier fordern, ist geltendes Recht.“
Annika Klose (SPD)

Gerrit Huy (AfD) sagte, die BA könne nicht gleichzeitig Sozialamt spielen und sich auf die Vermittlung der Arbeitssuchenden konzentrieren. Ein großer Teil der Menschen, der von der BA als arbeitsfähig geführt werde, sei es gar nicht und belaste das System der BA, kritisierte Huy.

"Das meiste, was Sie hier fordern, ist geltendes Recht. Sie betreiben mal wieder ordentlich Schattenboxen", erwiderte Annika Klose für die SPD-Fraktion. Die AfD wolle Menschen verschieben. Ansatz der SPD sei es aber, dass auch Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen Anspruch auf Arbeitsvermittlung und Förderung haben.

Kritik am Menschenbild der AfD

Kai Whittaker (CDU) warf der AfD vor: "Sie teilen Menschen in nützlich und unnützlich ein." Die Unionsfraktion aber glaube an die Potenziale der Menschen. Im Übrigen sei es schon jetzt geltende Rechtslage, dass Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, in den Sozialhilfebezug wechseln.

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Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) erkannte "das abwertende Menschenbild in jeder Zeile des Antrags". Wer nicht sofort arbeitsfähig sei, solle aussortiert werden. Es sei bei der AfD immer noch nicht angekommen, dass auch Menschen in schwierigen Situationen am Arbeitsleben teilhaben wollen.

Jens Teutrine (FDP) attestierte dem Sozialstaat "erheblichen Reformbedarf", denn er müsse auch gerecht gegenüber jenen sein, die ihn finanzieren. Heidi Reichinnek (Die Linke) betonte: "Das Bundesverfassungsgericht hat klar geurteilt: Die Menschenwürde muss nicht erarbeitet werden. Und Menschen hungern zu lassen, verstößt gegen die Menschenwürde."