Einfache Rentenauszahlung : Bundestag beschließt Reformen für die Sozialverwaltung
Mit Änderungen am SGB VI will die Regierung moderne Verfahren etablieren. Außerdem gelten neue Regeln für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft.
Eine moderne Sozialverwaltung - darum kümmert sich zwar gerade auch eine eigens eingesetzte Kommission. Doch die Bundesregierung wollte offenbar nicht bis zu deren Abschlussbericht oder Empfehlungen im kommenden Jahr warten. Sie brachte deshalb vor einigen Wochen einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) in den Bundestag ein.
Am späten Donnerstagabend verabschiedete dieser den leicht geänderten Entwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen von AfD, Grünen und Linken stimmten gegen die Vorlage.
Vorgaben sollen unbürokratischer werden
Effektive Verwaltungsverfahren und ein zielgerichteter Einsatz von Ressourcen könnten nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet sei und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthalte noch die Rechtsanwendung erschwere, schreibt die Regierung darin. Deshalb soll mit einer Reihe von Änderungen zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden.
Hierzu gehören unter anderem die Entwicklung von KI-Systemen und die erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn mit einer Hochrechnung ermittelt werden.
Außerdem enthält das Gesetz Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem soll die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen als Aufgabe auf die Bundesagentur für Arbeit übergehen, um Verfahren zu beschleunigen.
Die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter wird auf 90 Tage ausgeweitet
Eine weitere Neuregelung, die Umstellung der Auszahlung von Rentenleistungen nur noch über ein Bankkonto kritisierten Grüne, Linke und AfD. Die Regierung betonte in den Beratungen jedoch, auch Menschen ohne Konto würden an ihre Sozialleistungen kommen, zum Beispiel über Kassenautomaten der Sozialkassen oder eine Härtefallregelung. Die Postbank stelle den Service der Barauszahlung zum Jahresende ein, man müsse also eine Lösung finden, verteidigte sich die Regierung.
Zu weiteren Änderungen gehört die Ausweitung der 70-Tage-Regelung (kurzfristige Beschäftigung ohne Sozialversicherungsabgaben) für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft auf 90 Tage. Dies kritisierten Grüne und Linke als Förderung prekärer Beschäftigung. Die AfD hatte dazu einen darüber hinausgehenden Antrag eingebracht, um Saisonarbeiter vom Mindestlohn auszunehmen. Dieser Antrag fand aber keine Mehrheit.