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Änderungen beim Bürgergeld : Damit das Licht nicht ausgeht

Die Linke fordert in zwei Anträgen die Erstattung der tatsächlichen Stromkosten und einen Inflationsausgleich.

14.10.2023
2024-02-06T09:21:48.3600Z
2 Min

Zwei Anträge der Fraktion Die Linke zu Änderungen beim Bürgergeld hat der Bundestag am späten Donnerstagabend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

In einem Antrag unter dem Titel "Strom gehört zum menschenwürdigen Leben" fordern die Abgeordneten die Anpassung der Strombedarfe im Bürgergeld und in der Grundsicherung im Alter. Strom gehöre zu einem lebenswürdigen Leben dazu, der Betrag, der dafür im Regelsatz angesetzt ist, sei jedoch viel zu niedrig schreibt die Fraktion und verweist auf die drastisch gestiegenen Energiepreise. "Diese Existenznöte und die Energiearmut müssen abgestellt werden. Dafür müssen die Stromkosten in realistischer Höhe übernommen werden - orientiert am mittleren Verbrauch und mit Blick auf den Einzelfall."

Die Linke verlangt konkret, dass die Stromkosten bis zu einer "Nicht-Prüfungsgrenze" in voller Höhe übernommen werden. Diese Nicht-Prüfungsgrenze soll einem Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels entsprechen, sodass die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst würden. Die bisherigen Pauschalen sollen im Gegenzug aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Stromschulden in voller Höhe auf Darlehensbasis übernommen werden und eine schnelle Schuldnerberatung angeboten wird.

Anpassung an Inflation

In einem zweiten Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzulegen, der eine Anpassung der Regelbedarfe anhand des regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindexes vorsieht. Zudem soll es nach Willen der Linken für 2023 eine Sonderzahlung geben, mit der der inflationsbedingte Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 ausgeglichen wird. In Zukunft solle eine neue gesetzliche Sonderzahlung zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraftverlust des Vorjahres ausgleichen, heißt es in dem Antrag.