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Mit der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes wird der internationale Leihverkehr zwischen Museen erleichtert und der Handel entlastet.
Die Regierungskoalition bringt einen Gesetzentwurf der gescheiterten Ampelkoalition zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes erneut ein.
Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern soll für Museen erleichtert werden. Für Händler sollen zusätzliche Sorgfaltspflichten erst ab 5.000 Euro gelten.