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Kulturgutschutzgesetz : Eine kleine Novelle nach 16 Jahren

Mit der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes wird der internationale Leihverkehr zwischen Museen erleichtert und der Handel entlastet.

28.06.2025
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2 Min

Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten wird erleichtert. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in geänderter Fassung gemäß einer Beschlussempfehlung des Kulturausschusses ohne Gegenstimmen. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme.

Konkret sieht die Gesetzesnovelle vor, dass im Fall von internationalen Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten für nationales Kulturgut zukünftig eine Ausfuhrgenehmigung für zehn statt wie bisher für fünf Jahre erteilt werden kann. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung wird ermöglicht. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, gilt diese Flexibilisierung jedoch nicht.

Höhere Wertgrenze für Sorgfaltspflichten des Handels

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Erleichtert wird auch der Handel mit Kulturgütern. So werden die Bestimmungen über zusätzliche Sorgfaltspflichten der Händler, etwa zum rechtmäßigen Erwerb oder zur Ein- und Ausfuhr, erst ab einem Wert von 5.000 Euro statt 2.500 Euro gelten. Für archäologische Kulturgüter hingegen bleiben weiterhin die strengeren Regeln in Kraft.

Das Gesetz folgt den Empfehlungen des im Mai 2022 vorgelegten Berichts zur Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes. Zudem wird das Gesetz an das weiterentwickelte EU-Recht angepasst. Insbesondere die Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 7. Juni 2019 machte Änderungen und Klarstellungen notwendig.

Ansgar Heveling (CDU) betonte, dass sich das 2016 verabschiedete Kulturgutschutzgesetz entgegen der damals vorgebrachten Kritik und Bedenken bewährt habe. Deshalb habe man es bei der Gesetzesnovelle bei kleineren Änderungen belassen können.

Kritik der AfD an Restitution der Benin-Bronzen

Der AfD-Abgeordnete Matthias Helferich begrüßte die Gesetzesnovelle zwar. Allerdings stehe das Kulturgutschutzgesetz "im Schatten wirkmächtiger Weltanschauungen". So würden unter dem Label des Postkolonialismus Kulturgüter aus kolonialen Kontexten im Besitz deutscher Museen auch dann restituiert, wenn es sich nicht um Raubkunst handele, so wie im Fall der Benin-Bronzen.

Bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes vorgelegt. Dieser war im Bundestag in erster Lesung beraten worden und der Kulturausschuss hatte eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wegen des vorzeitigen Bruchs der Ampel-Koalition konnte das Gesetzesvorhaben jedoch nicht mehr abgeschlossen werden.

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