Piwik Webtracking Image

Kulturgutschutzgesetz : Kleinere Erleichterungen für Museen und Händler geplant

Die Regierungskoalition bringt einen Gesetzentwurf der gescheiterten Ampelkoalition zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes erneut ein.

23.05.2025
True 2025-05-23T14:12:25.7200Z
3 Min

Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen und der Handel mit Kulturgütern soll unterhalb einer bestimmten Wertgrenze erleichtert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes vor, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat. Zudem soll das Kulturgutschutzgesetz an das weiterentwickelte EU-Recht angepasst werden. Insbesondere die Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 7. Juni 2019 macht Änderungen und Klarstellungen im Gesetz notwendig. 

Minister: Kulturgutschutzgesetz hat sich seit dem Inkrafttreten "bewährt"

Mit den Änderungen folgt die Koalition den Empfehlungen des im Mai 2022 vorgelegten Berichts zur Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes.

Foto: picture alliance/dpa/Angelika Warmuth

Immer wieder spüren die Behörden unrechtmäßig importierte Kulturgüter auf, wie etwa das bayerische Landeskriminalamt 2023 dieses antike Trinkgefäß.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Bundestag in erster Lesung beraten worden war und über den der Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt hatte. Wegen des Bruchs der Ampel-Koalition wurde das Gesetz jedoch nicht mehr verabschiedet.

Insgesamt habe sich das Kulturgutschutzgesetz seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2016 "bewährt", betonte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in der Debatte. Die geplanten Änderungen dienten vor allem der Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und Entbürokratisierung, führte Weimer aus.

Ausfuhrgenehmigungen sollen auf zehn Jahre verlängert werden

Konkret sieht die Gesetzesnovelle vor, dass die Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut für Museen im internationalen Leihverkehr - etwa zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten - zukünftig für zehn statt für fünf Jahre erteilt werden können. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung soll ermöglicht werden. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten.

Erleichtert werden soll auch der Handel mit Kulturgütern. So sollen Händler die zusätzlichen Sorgfaltspflichten bei der Dokumentation über den rechtmäßigen Erwerb oder zur Ein- und Ausfuhr erst ab einem Wert von 5.000 Euro erbringen müssen. Bislang galt eine Wertgrenze von 2.500 Euro. Für archäologische Kulturgüter hingegen sollen bei den Sorgfaltspflichten weiterhin die strengeren Regeln gelten.

Im Bundestag ist die Gesetzesnovelle bis in die Opposition hinein unumstritten. Neben illegalen Drogen und Waffen seien Kunstgegenstände "mittlerweile die wichtigste Ware im Bereich der globalen grenzüberschreitenden Kriminalität", führte Ottilie Klein (CDU) aus. Mit dem Kulturgutschutzgesetz von 2016 habe sich die damalige unionsgeführte Bundesregierung dem klar entgegengestellt. Die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser lobte, die Regelungen zur unrechtmäßigen Einfuhr und zur Sicherstellung von Kulturgütern würden nun "klarer gefasst". Dies bringe mehr Rechtsklarheit für alle, die mit dem Gesetz arbeiten.

Linke fordert Restitutionsgesetz für NS-Raubkunst 

Zustimmung kam auch von den Grünen. "Natürlich werden wir zustimmen, denn die vorgelegte Novelle ist in unserer Regierungszeit entstanden", betonte Katrin Göring-Eckardt (Grüne). "Die Kulturszene wollte und will das Gesetz, die Länder wollen es und warten sehnlichst darauf." Es sei ein "gutes Gesetz".

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema Wie die Koalition die Restitution von NS-Raubkunst reformieren will
Hürden für die Rückgabe sollen sinken: Wie die Koalition die Restitution von NS-Raubkunst reformieren will

Lob kam auch aus den Reihen der Linksfraktion. Unter Einbeziehung von Sachverständigen und Verbänden sein "ein gutes Ergebnis" zustande gekommen, sagte David Schliesing. Zugleich mahnte er an, dass bislang kein wirksames Restitutionsgesetz für NS-Raubkunst existiere. "Ich erwarte, dass die Koalition ihr diesbezügliches Versprechen im Koalitionsvertrag ähnlich zügig umsetzt, und zwar genauso im Konsens wie beim Kulturgutschutzgesetz."

Kritik hingegen wurde von der AfD-Fraktion geübt. Das Kulturgutschutzgesetz sei "unverhältnismäßig, eine Überbürokratisierung eines Marktes, der in Deutschland eh schon verkümmert ist", monierte Matthias Helferich. Wenn nun normiert werden solle, dass auch Restitutionsanspruchsteller Auktionshäuser zur Preisgabe der persönlichen Daten der Einlieferer zwingen können, würde zwangsläufig Druck auf verkaufswillige Privatpersonen ausgeübt. Der Verkauf von verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern ohne Einigung zwischen den heutigen Eigentümern und den Nachfahren der entrechteten Eigentümer sei “faktisch unmöglich.”