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Am 30. Januar 2001 beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremistischen NPD. Das Verfahren endete in einem Skandal.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verzichtet vorläufig auf die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch".
Der Bundestag ringt mit zwei Gruppenanträgen, die auf ein AfD-Verbot abzielen. Doch eine Entscheidung vor der Bundestagswahl ist unwahrscheinlich.