Vor 25 Jahren : Erster Versuch für ein NPD-Verbot
Am 30. Januar 2001 beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremistischen NPD. Das Verfahren endete in einem Skandal.
Kann eine als rechtsextremistisch eingestufte Partei verboten werden? Was seit Jahren mit Blick auf die AfD diskutiert wird, war in Deutschland schon früher Thema. Am 30. Januar 2001 beantragte die rot-grüne Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wegen Verfassungswidrigkeit zu verbieten.
Bundestag und Bundesrat folgten mit eigenen Verbotsanträgen. Damit waren alle Verfassungsorgane, die laut Grundgesetz die Möglichkeit haben, ein Parteiverbot zu beantragen, an dem Verfahren gegen die NPD beteiligt. Ausgangspunkt waren mehrere rassistische Taten sowie ein Rohrbombenanschlag auf jüdische Migranten und ein Brandanschlag auf eine Synagoge in Düsseldorf im Jahr 2000 - auch wenn eine Beteiligung der NPD an den Anschlägen nie festgestellt wurde.
Die Bundesregierung hatte zahlreiche Belege für ein Parteiverbot gesammelt. Das Gericht sah die Quellen dafür jedoch kritisch.
Am 9. November 2000 demonstrierten 200.000 Menschen in Berlin gegen Rechtsextremismus. "Wir wollen heute ein Zeichen setzen, ein Zeichen für uns selber und ein Zeichen für unser Land, ein Zeichen aber auch für all unsere Nachbarn und Freunde in der Welt, die sich wie wir Sorgen machen über Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache", erklärte dabei Bundespräsident Johannes Rau. "Wir haben die Schnauze voll von diesen hirntoten Zombies. Wir wollen keinen einzigen Neonazi mehr auf deutschem Boden sehen", schimpfte der Sänger Udo Lindenberg.
NPD-Spitze war mit Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes durchsetzt
Treibende Kraft hinter dem folgenden NPD-Verfahren war Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU). Er habe nicht den leisesten Zweifel daran, die Verfassungsfeindlichkeit der NPD und deren aggressiv-kämpferische Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik vor den Karlsruher Richtern nachzuweisen, erklärte er Ende 2000 vor dem Innenausschuss des Bundestages.
Doch diese Frage wurde letztlich gar nicht geprüft. Stattdessen gab es einen Skandal: Schon bei der Prüfung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht stellte sich heraus, dass die NPD-Spitze mit Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war.
Bei einem Erörterungstermin im Oktober 2002 wollten die Richter klären, wie groß der Einfluss von V-Männern des Verfassungsschutzes in der Partei war. Doch die Antragsteller weigerten sich, Namen von V-Leuten herauszugeben. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) betonte, der Verfassungsschutz habe die NPD nicht über seine Mitarbeiter "fremdgesteuert".
Auch zweites NPD-Verbotsverfahren scheitert
Am Ende konnte nicht feststellen werden, welche Aktionen der NPD von den Verfassungsschutzämtern mitinitiiert worden waren. Das bedeutete das Aus für das Verbotsverfahren, das sich vor allem auf Zitate stützte, die überwiegend enttarnten V-Personen zugeschrieben wurden. Drei der acht Richter erklärten, sie sähen in der Verstrickung von V-Männern ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" - und stimmten dagegen, das Verfahren fortzusetzen. Da für ein Parteiverbot eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist, reichte das, um das Verfahren zu kippen.
2017 scheiterte ein zweites NPD-Verbotsverfahren. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, habe aber nicht das Potential, ihre Ziele zu erreichen, so die Richter. 2023 benannte sich die NPD in "Die Heimat" um. Vor knapp zwei Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die inzwischen am Rande der politischen Bedeutungslosigkeit rangierende Partei aufgrund ihrer Verfassungsfeindlichkeit für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist.
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