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Im Bundestag sorgen Fraktionen für stabile Verhältnisse. Bei Gewissensentscheidungen ist das anders. Was hat es mit Gruppenanträgen und Gruppenverfahren auf sich?
Ihnen geht es um das gute Sterben - ein Sterbehelfer, eine Sterbebegleiterin aus der Hospizarbeit und ein Betroffener im Porträt.
Mit dem Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe bleibt es bei der vom Bundesverfassungsgericht geprägten Rechtslage.
Die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, Ute Lewitzka, fordert ein Gesetz zur Suizidprävention.
Katrin Helling-Plahr setzt sich für eine liberalere Regelung bei der Hilfe zur Selbsttötung ein und sieht auch eine "deutliche Tendenz" in der Ärzteschaft.