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Entsenderecht : Eine Frage der Kontrolle

Bundestag setzt EU-Regelungen um. Die neuen Vorschriften betreffen unter anderem Kraftfahrer.

19.06.2023
2024-01-10T11:48:33.3600Z
2 Min

Auch im Straßenverkehrssektor gelten für Arbeitskräfte, die von ihren Unternehmen ins Ausland geschickt werden, künftig die Regelungen des Entsenderechts. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der die Übertragung der EU-Entsenderichtlinie (2020/1057) in nationales Recht regelt, wurde am Donnerstag in geänderter Fassung im Bundestag verabschiedet. Bei 70 Enthaltungen stimmten 598 Abgeordnete für den Entwurf. Neben Höchstarbeits- und Ruhezeiten regelt das Gesetz auch, dass entsendete Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dortigen Lohnregelungen vergütet werden. Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten, können künftig leichter grenzüberschreitend sanktioniert werden.

Abgeordnete der Ampel-Fraktionen wie Carl-Julius Cronenberg (FDP) zeigten sich zufrieden damit, dass es gelungen sei, die Richtlinie in einer Eins-zu-eins-Umsetzung in nationales Recht zu übertragen. Auch würden durch ein geplantes mehrsprachiges Meldesystem (Imi) wichtige Daten zu Fahrt und Fahrer künftig elektronisch erfasst, was Kontrollen vereinfachen werde, prognostizierte Bernd Rützel (SPD). Kritik äußerte die Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke an der EU-Richtlinie selbst, die ihrer Meinung nach zu viele Ausnahmen zulässt. "Gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort", forderte sie. Von den Regelungen des Entsenderechts ausgenommen sind laut Richtlinie Kraftfahrerinnen und -fahrer, die EU-Länder nur durchfahren sowie bilaterale Transporte durchführen.

"Kontrollen, Kontrollen und nochmals Kontrollen", forderte Pascal Meiser (Die Linke). Denn das Gesetz bleibe wertlos, wenn es nicht überprüft werde. Wilfried Oellers (CDU) lotbe die Richtlinie dafür, dass sie für faire Bedingungen und einen fairen Wettbewerb sorge. Laut Norbert Kleinwächter (AfD) führt das Gesetz hingegen vor allem zu Rechtsunsicherheit und ist von Unternehmen und Arbeitskräften nicht zu verstehen. Einen Antrag der AfD-Fraktion für schärfere Kontrollen lehnten die Abgeordneten ab.