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Solarpaket I : Photovoltaik-Ausbau nur zum Teil beschlossen

Der Bundestag beschließt nur drei Regelungen, die 2024 in Kraft treten sollen - der Rest wird im kommenden Jahr beraten.

15.12.2023
2024-02-05T11:42:55.3600Z
2 Min

Eigentlich sollte es am Freitagnachmittag im Plenum des Bundestags um das "Solarpaket I" gehen. Konkret: Um Maßnahmen, die den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen und steigern sollen, damit Deutschland das Ziel erreicht, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dafür sollte am Freitag der Gesetzentwurf der Bundesregierung " zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen werden. Es kam dann anders.

Denn am Mittwoch hatte der federführende Ausschuss für Klimaschutz und Energie in seiner Sitzung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionsstimmen einem Änderungsantrag zum "Solarpakt I" zugestimmt, der vorsah, nur einen Teil des Gesetzentwurfs zu beschließen, damit dieser bereits Anfang 2024 wirksam werden könne.

Drei technische Regelungen wurden in einem eigenen Gesetz verabschiedet

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgend wurde dieser Teil am Freitag unter der neuen Bezeichnung "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien" vom übrigen Gesetzentwurf "abgekoppelt und als eigenenes Gesetz (einem sogenannten Vorläufer) abgestimmt. In namentlicher Abstimmung sprachen sich bei insgesamt 563 abgegebenen Stimmen 363 für die Annahme des Entwurfs, 363 stimmten dagegen, 20 enthielten sich. 

Bei den noch im laufenden Jahr zu beschließenden Maßnahmen handelt sich um erstens die Verlängerung für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen um ein Jahr; zweitens um die Einführung der unentgeltlichen Abnahme statt der verpflichtenden Direktvermarktung und drittens um die Verlängerung der Realisierungs- und Pönalfristen für Windenergieanlagen.

Solarpaket wird 2024 beraten

Der übrige, weitaus größere und tatsächlich den Ausbau der Photovoltaik behandelnde Teil des Gesetzentwurfs zum "Solarpakt I", soll einer späteren Beratung und Beschlussfassung im kommenden Jahr vorbehalten sein. 

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Abgelehnt mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde der als Zusatzpunkt 8 der Tagesordnung behandelte der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Sonnenpaket für Deutschland – Mehr Industrie, schnellerer Ausbau und höhere Akzeptanz durch Beteiligung“. Abgelehnt wurde auch der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel "Sonnenpaket für Deutschland - Mehr Industrie, schnellerer Ausbau und höhere Akzeptanz durch Beteiligung" und der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Eine krisenfeste, verlässliche und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands ermöglichen".