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Weingesetz geändert : Reduzierter Weinanbau

Der Bundestag hat für die Änderung des Weingesetzes gestimmt. Damit ist der Weg frei für eine Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigung für den Weinbau.

26.06.2023
2024-01-24T13:48:56.3600Z
1 Min

Der Bundestag hat für die Änderung des Weingesetzes gestimmt und damit eine Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigung für den Weinbau freigemacht. Mit Ausnahme der AfD-Fraktion stimmten alle anderen Fraktionen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Weingesetzes. Die Änderung wurde notwendig, um die weitere Auszahlung der Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik zu gewährleisten. Dem Entwurf wurde eine Zusatzregelung beigefügt, nach der die Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigungen auf 0,3 Prozent der mit Reben bepflanzten Fläche bis 2026 verlängert wird. Abgelehnt mit allen übrigen Stimmen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion zur Förderung von pilzwiderstandsfähigen Reben. Darin wurde gefordert, die Umstellung auf pilzwiderstandsfähige Rebsorten finanziell zu fördern.

Zudem befasste sich das Plenum in erster Lesung mit einem CDU/CSU-Antrag zum Fortbestand des Deutschen Weinbaus. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, gegen das von der EU geplante Totalverbot von zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten einzutreten. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.