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PFAS-Chemikalien : Union will ein Verbot von PFAS verhindern

Statt eines EU-weiten Verbots von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen fordert die Union, die Verwendung nur zu regulieren.

19.01.2024
2024-01-24T12:41:56.3600Z
2 Min

Sie kommen in Outdoor-Kleidung vor, in Leder- und Textilbeschichtungen, Teppichen, in Verpackungen, Skiwachs oder Boden- und Autopflegemitteln: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, werden aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften sowie ihrer Stabilität und Langlebigkeit breit eingesetzt.

Doch seien viele PFAS toxisch und reicherten sich über die Nahrungskette an, schreibt das Umweltbundesamt (UBA). "Alle PFAS sind, wenn sie einmal in die Umwelt ausgebracht wurden, kaum oder nur mehr sehr schwer wieder entfernbar."

CDU/CSU-Fraktion will Produzenten schützen

Deshalb sollen in Zukunft - mit Ausnahmen - die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden. Das UBA hat zusammen mit Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht.

Gegen diesen Vorstoß geht die Unionsfraktion im Bundestag nun mit einem Antrag vor, der am Donnerstag erstmals im Plenum debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung darin auf, gegenüber der Europäischen Union gegen ein PFAS-Verbot und stattdessen "für einen differenzierten, risikobasierten Regulierungsansatz auf europäischer Ebene einzutreten". Dies sei im Interesse der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verbraucher, schreibt die Unionsfraktion. Man solle sich zudem auf europäischer Ebene auf ein differenziertes Regulierungsvorgehen einigen, um Planungssicherheit für Produzenten und Verbraucher herzustellen.

Die Bundesregierung solle sich bei der EU dafür stark machen, dass der Einsatz von PFAS nur dort beschränkt wird, wo technisch geeignete und ökonomisch machbare Alternativen verfügbar sind und der sachgemäße Umgang über den gesamten Lebenszyklus nachweislich nicht sichergestellt werden kann.