Keine Schrottpapiere mehr
FINANZEN Oppositionsfraktionen von Neuregelung der Kreditverbriefungen nicht überzeugt
Die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen sollen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Diese im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803) enthaltenen Regelungen schloss der Bundestag am vergangenen Donnerstag auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/2472) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, während die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten.
Zweitklassige Kredite
Durch Neuregelungen für das Verbriefungsgeschäft soll verhindert werden, dass aus Krediten mit zweitklassiger Bonität erstklassig bewertete Finanztitel geschaffen werden können. Die massenhafte Verbreitung solcher Titel wird als eine der Ursachen der Finanzkrise angesehen. Die ursprünglich in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach ein Finanzinstitut nur dann in Verbriefungen investieren darf, wenn der Urheber dieser Verbriefung mindestens fünf Prozent daran hält, war zuvor mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen vom Finanzausschuss verändert worden. Jetzt ist vorgesehen, dass der Urheber der Verbriefung mindestens zehn Prozent daran halten muss. Um der Finanzbranche keine Nachteile zuzufügen, soll mit fünf Prozent begonnen und nach zwei Jahren auf die Quote von zehn Prozent erhöht werden. Die FDP-Fraktion sprach von einem "guten und sinnvollen Kompromiss". Die Unionsfraktion räumte einen Dissens mit der Opposition beim Thema Selbstbehalt ein, warnte aber davor, dieses Thema überzubewerten. Wichtiger sei, dass die Neuregelungen beim Investor solcher Verbriefungen ansetzen würden und nicht mehr beim "Originator" (Urheber). Das sei ein "Paradigmenwechsel", da Finanzinstitute früher erklärt hätten, sie hätten nicht gewusst, was die Verbriefungen enthielten.
Nicht nachvollziehbar
Die SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf zwar grundsätzlich. Die Vorgehensweise der Koalition beim Selbstbehalt von Verbriefungen sei jedoch nicht nachvollziehbar. Wenn die Koalition zehn Prozent wolle, sei nicht zu verstehen, warum der Wert erst in zwei Jahren gelten solle und nicht sofort.
Die SPD-Fraktion hatte 20 Prozent Selbstbehalt verlangt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als schwierig, die richtige Grenze für den Selbstbehalt zu finden. Die Linksfraktion forderte eine Erhöhung des Selbstbehaltes auf 15 Prozent. Der Bundestag stimmte einem Antrag von Union, SPD, FDP und Grünen (17/1756) zu, in dem eine Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft gefordert und lehnte drei Anträge von Grünen, SPD und Linksfraktion (17/2475, 17/2473, 17/2474) zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer ab.