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Großes Ja, klares Aber

URTEIL Das Bundesverfassungsgericht hat die Teilnahme am Rettungsschirm ESM gebilligt. Eine Beratung zur Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank steht…

17.09.2012
2023-09-22T11:37:44.7200Z
3 Min

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist eine Art Bank. Er soll Euro-Staaten helfen, wenn sie Probleme haben, sich am normalen Kapitalmarkt zu erträglichen Konditionen zu finanzieren. Ihnen kann er Kredite zu günstigen Zinsen oder Kreditgarantien geben. Bundestag und Bundesrat haben dem ESM-Vertrag Ende Juni mit großer Mehrheit zugestimmt. Dagegen klagten unter anderem der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, die Bundestagsfraktion der Linken, eine Professorengruppe um den Rechtsprofessor Karl-Albrecht Schachtschneider und der Verein "Mehr Demokratie", der von rund 37.000 Bürgern unterstützt wurde.

Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht schließlich im Eilverfahren: Deutschland darf sich am ESM beteiligen, er verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Die Währungsunion sei weiter als Stabilitätsgemeinschaft konzipiert, das Demokratieprinzip bliebe gewahrt. Unter das Urteil setzten die Richter jedoch ein klares "Aber". Zwei Punkte muss Deutschland in völkerrechtlich verbindlicher Form klarstellen: Zum einen dürfte die Information der Bundestags-Abgeordneten nicht durch die im Vertrag erwähnte Verschwiegenheitspflicht der ESM-Mitarbeiter behindert werden. Zum anderen gilt es, die im Vertrag vereinbarten Haftungsgrenzen einzuhalten. Danach haftet Deutschland für etwa 27 Prozent der Gesamtsumme von 700 Milliarden Euro - das sind rund 190 Milliarden Euro. Im Vertrag steht zwar, dass diese Haftungsgrenze "unter allen Umständen" gelte. Doch die Kläger befürchteten, dass dieser Passus nicht wasserdicht ist und doch höhere Pflichten auf Deutschland zukommen könnten. Die Verfassungsrichter haben die Regierung deshalb verpflichtet, verbindlich klarzustellen, dass 190 Milliarden auch bei Ausfällen anderer Staaten die Haftungsgrenze für Deutschland darstellen. In welcher Form die Klarstellung erfolgen wird, prüft die Bundesregierung noch. Der ESM kann sein Kapital dennoch erhöhen, dann aber muss der Bundestag vorher zustimmen, urteilten die Richter.

Karlsruhe hat dem Bundestag in dieser Frage einen großen Einschätzungsspielraum eingeräumt - wie schon im vergangenen Herbst beim Urteil über den vorläufigen Rettungsfonds EFSF. Für das Wagnis spreche, sagten die Richter, dass auch bei einem Auseinanderbrechen der Eurozone gewaltige Probleme drohten. Solche Abwägungen müsse die Politik treffen, nicht ein Gericht.

Die Prozessbevollmächtigten des Bundestages zeigten sich angesichts dieser Entscheidungen am Donnerstagmorgen im Haushaltsausschuss zufrieden mit dem Urteil.

Schuldenbremse

Auf ganzer Linie scheiterten die Einwände gegen den Fiskalpakt. Er schreibt vor, dass alle EU-Staaten (außer Großbritannien und Tschechien) eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einführen müssen. Die Staaten sollen dabei in ihre Verfassungen eine Pflicht zu ausgeglichenen Haushaltsabschlüssen aufnehmen. Im Regelfall dürfen die Schulden 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen. Im deutschen Grundgesetz steht seit 2009 eine ähnliche Schuldenbremse, die ab 2020 voll wirksam sein soll. Vor allem Die Linke kritisieren es jedoch als undemokratisch, wenn diese nie wieder abgeschafft werden könne. Sie befürchtet, dass ein Schuldenverbot vor allem zu Sozialkürzungen führt. Die Richter teilten diese Bedenken nicht: Die völkerrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers auf eine bestimmte Haushaltspolitik sei nicht demokratiewidrig, befanden sie. Ein Haushalt ohne Schulden erhöhe langfristig schließlich auch die Gestaltungsspielräume der Politik.

Das Thema Euro-Rettung ist mit den Entscheidungen vom Mittwoch längst nicht vom richterlichen Tisch: Noch in diesem Herbst soll in Karlsruhe eine neue mündliche Verhandlung stattfinden. Dann will das Gericht über die Klagen in der Hauptsache verhandeln. Mit Blick auf den ESM wird es nur noch um Details gehen, die innerstaatlich umgesetzt werden können. Von Bedeutung aber ist, dass Karlsruhe nun auch über die Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) beraten will. Diese hatte Peter Gauweiler in einem Eilantrag ebenfalls gerügt.

Umstrittener EZB-Kurs

Das Thema ist ein heißes Eisen: Anfang September hat die EZB beschlossen, Anleihen finanzschwacher Staaten in unbeschränkter Höhe, aber gegen Auflagen, aufzukaufen. Besonders in Deutschland ist dieser Schritt heftig umstritten. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt oder Bundesbankpräsident Jens Weidmann etwa kritisieren ihn als unerlaubte "Staatsfinanzierung".

EZB-Chef Mario Draghi verteidigt das Vorgehen: Das Kaufprogramm zeige schon jetzt "positive Ergebnisse". Darüber hinaus hat er angeboten, dem Bundestag seine Krisenstrategie zu erklären. Bundestagspräsident Norbert Lammert dankte für das Angebot, zahlreiche Fachausschüsse, darunter der Europa-Ausschuss des Parlaments, haben inzwischen Einladungen an den EZB-Chef verschickt.

Karlsruhe hat in Sachen EZB keine Kompetenz: Die Bank ist als europäisches Organ nicht an das Grundgesetz gebunden. Die Richter könnten das Thema aber zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof überweisen. Der Präsident des Karlsruher Gerichts, Andreas Voßkuhle, hat bereits Erwartungen geweckt: Er zitierte am Mittwoch Passagen aus EU-Verträgen, nach denen die Finanzierung von Staaten durch die Notenpresse "als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt" ist.