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GESUNDHEIT : Flüchtlingshilfe und ein Gesetz gegen Drogen

04.01.2016
2023-11-08T12:41:10.3600Z
2 Min

2015 war ein wichtiges Reformjahr für die Gesundheitspolitik, 2016 wird das Jahr der Umsetzung. Gleich sechs große Gesetzentwürfe zur Gesundheitspolitik passierten im vergangenen Jahr den Bundestag, die meisten sind mit Jahresbeginn in Kraft getreten.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Bundestag 2015 die große Pflegereform weitgehend abgeschlossen, jedoch wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erst 2017 wirksam. An einem neuen Verfahren zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen wird noch gefeilt, nachdem der bisherige Pflege-TÜV mit der Vergabe von Schulnoten von Fachleuten als unbrauchbar eingestuft worden war. Auch der Bürokratieabbau in der Pflege ist ein Dauerthema des Pflegebevollmächtigten Karl-Josef Laumann (CDU).

Abgerundet wird die Pflegereform 2016 mit dem Pflegeberufegesetz, das eine einheitliche Grundausbildung vorsieht. Das Gesetz soll dazu beitragen, ausreichend viele Pflegespezialisten heranzubilden, die in einem personell stark unterbesetzten Markt zu angemessenen Konditionen arbeiten sollen. Auch ein Pflegestärkungsgesetz III zur Einbindung kommunaler Angebote in die Pflegeversicherung ist bereits in Vorbereitung. Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz soll sich zudem die Betreuung sterbenskranker Menschen entscheidend verbessern.

Die Regierung will außerdem 2016 gesetzlich gegen die zunehmende Verbreitung psychoaktiver Drogen vorgehen. Diese Stoffe firmieren auch unter der Bezeichnung "legal high´s"und werden häufig als Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger verkauft. Auf diese Weise wird zu Unrecht der Eindruck erweckt, die Substanzen seien harmlos. Geplant ist, Herstellung, Handel, Einfuhr, Lagerung und Weitergabe solcher Stoffe zu verbieten.

Flüchtlinge Hingegen soll mit einer gesetzlichen Regelung der Zugang zu Cannabis als Medizin für Schmerzpatienten ermöglicht werden. Derzeit werden solche Therapien mit Hilfe der Droge nur in Ausnahmen genehmigt und nicht immer von den Krankenkassen bezahlt.

Ein bleibendes Thema ist die medizinische Versorgung der vielen Flüchtlinge. Der Bund hat 2015 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Länder in Abstimmung mit den Kommunen und Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auch an Asylbewerber ausgeben dürfen.

Das würde den Ausländern die Behördengänge ersparen, die bisher nötig sind, um einen Arzttermin zu bekommen. Noch ist unklar, wie viele Länder die neue Möglichkeit nutzen. Bremen und Hamburg sind hier Vorreiter, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg ziehen nach, die Bayern sind skeptisch.

Ein nach wie vor großes Problem ist die Betreuung psychisch kranker, zumeist von der Flucht traumatisierter Menschen. Hier hat der Bund 2015 einen vereinfachten Zugang zu Psychotherapeuten und Psychiatern beschlossen. Ungelöst ist aber die Übersetzungsfrage bei Therapiegesprächen, da es an Dolmetschern mangelt.

Einige Experten befürchten außerdem, dass Psychotherapien bei einer Änderung des Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge abrupt beendet werden könnten, mit fatalen Folgen für die Patienten. Neuerdings berichten Psychologen auch von Drogenproblemen der Flüchtlinge als Folge der schweren Traumatisierungen.