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FREIHANDELSABKOMMEN : Sorge vor dem Ausverkauf

Kulturschaffende warnen vor den angeblich schädlichen Nebeneffekten von Handelsdeals wie TTIP und Ceta. Die EU-Kommission wiegelt ab und betont die Chancen

08.05.2017
2023-09-21T13:13:43.7200Z
4 Min

Als Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates ist Olaf Zimmermann der oberste Interessensvertreter der organisierten deutschen Kulturszene. 200 Kulturverbände gehören der Institution an, in ihrem Namen macht Zimmermann frühzeitig auf Probleme aufmerksam. Ein Thema treibt ihn besonders um, seit die Europäische Union über ein umfassendes Freihandelsabkommen mit den USA - TTIP - verhandelt und ein solches mit Kanada - Ceta - kürzlich besiegelt hat: Beide, warnt Zimmermann, seien eine potenzielle Gefahr für die kulturelle Vielfalt in Deutschland. Schutzmaßnahmen für Kunst und Kultur wie die Buchpreisbindung, das Urheberrecht, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für gedruckte Bücher und E-Books oder die öffentliche Subventionierung von Bildung und Kultur könnten plötzlich als Handelshemmnisse gesehen und von Konkurrenten jenseits des Kontinents angefochten werden. Ein Szenario: US-Musical-Unternehmer könnten mit Verweis auf die Förderung von Stadttheatern in Deutschland ebenfalls staatliche Hilfen einfordern oder darauf dringen, dass die Förderung eingestellt wird, damit für alle dieselben Startbedingungen gelten.

Zimmermann spricht von einem "Gefahrennebel", der "sehr, sehr dicht" geworden sei. Andere Stimmen fürchten den "Ausverkauf der Kultur". So warnt auch der Chef des Carl Hanser Verlags, Jo Lendle: "Die Gefahr ist groß, dass die einheitlichen BMW-Rücklichter gegen die Buchpreisbindung eingetauscht werden."

Massive Proteste Nachdem Gewerkschaften, Globalisierungsgegner, Wohlfahrts-, und Umweltverbände monatelang gegen TTIP und Ceta auf die Straßen gegangen sind, veröffentlichte die Bundesregierung im Oktober 2015 ein Positionspapier, in dem sie ausdrücklich erklärt, sich im Zuge der geheimen Verhandlungen zu TTIP für den Schutz der kulturellen und medialen Vielfalt in Deutschland einsetzen zu wollen. Das hat die Gemüter etwas beruhigt, aber die grundsätzliche Skepsis nicht beseitigt. Schließlich liegt - sozusagen als Blaupause - der 2.200 Seiten starke Ceta-Vertrag bereits vor. Und darin betonen zwar beide Seiten in der Präambel, die kulturelle Vielfalt hier wie dort schützen zu wollen, und betonen, dass sie sich an eine entsprechende Unesco-Konvention aus dem Jahr 2005 gebunden fühlen. Aber das steht eben nur in der Präambel. "Die Präambel ist der Vorspann zum Vertragstext", kritisierte Zimmermann im September 2016 in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. "Das ist, wenn man so will, die Lyrik, die einen einführt in einen Vertrag. Aber der ist nicht rechtsverbindlich. Nachher zählt nur das, was im Vertrag drinsteht."

Verweis auf nationale Gesetze Verkommt die Kultur also zur schieren Verhandlungsmasse? Die für die Gespräche zuständige EU-Kommission wiegelt ab: Der Bereich der "audiovisuellen Dienstleistungen" sei aus den Verhandlungen traditionell ausgeschlossen, versichert sie, eventuelle Klagen von Amazon und Co gegen Buchpreisbindung und Förderprogramme könnten mit Verweis auf nationale Gesetze abgewehrt werden. "Es kommt nicht in Frage, dass TTIP Deutschlands reichhaltige kulturelle Vielfalt beeinflussen wird", versichert EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström wieder und wieder. "Weder sind die öffentliche Förderung von Theater- und Opernhäusern, Filmproduktionen, öffentlicher Rundfunk und Fernsehen noch Deutschlands System der Buchpreisbindung Gegenstand der Verhandlungen." Und weiter: "Nationale Behörden werden weiter jede Art von kulturellen Aktivitäten wie Live-Auftritte, Festivals, Theater, Musicals und Veröffentlichungen subventionieren können. Sie dürfen US-Anbieter diskriminieren."

Die Buchpreisbindung stellt nach Auffassung der Kommission ohnehin kein Handelshemmnis dar, weil sie - seit 1888 in Kraft - für einheimische wie für ausländische Anbieter gleichermaßen gilt. Zudem habe Deutschland seit den 1960er Jahren mehr als hundert Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, ohne dass ein Investor die Buchpreisbindung je in Frage gestellt hätte.

Der Investitionsschutz soll im Rahmen von TTIP ohnehin nur eingeschränkt gelten: Unternehmen sollen nur klagen können, wenn sie etwa bei Enteignungen nicht ausreichend kompensiert werden oder die Politik willkürliche Entscheidungen fällt.

Mehr Chancen als Risiken Die EU-Kommission sieht in TTIP und Co ohnehin mehr Chancen als Risiken für die Kulturschaffenden in Deutschland und Europa. Sie will sich unter anderem dafür einsetzen, dass Musiker und Sänger künftig Tantiemen erhalten, wenn ihre Stücke in den USA von Radiosendern oder in Bars gespielt werden. In Europa ist das bereits üblich, in den USA nicht. Außerdem wollen die europäischen Unterhändler, dass bildende Künstler beim Weiterverkauf ihrer We-rke an Wertsteigerungen in den USA beteiligt werden. In Europa ist dies gesetzlich geregelt, wenn Kunstwerke von Auktionshäusern oder Galerien weiterverkauft werden.

Ob sich die US-Seite bei diesen Themen bewegt, ist freilich fraglich. Noch fraglicher

ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch, ob die Amerikaner unter Präsident Donald Trump überhaupt weiter an dem Handelsdeal arbeiten werden. Die Unterhändler in Brüssel warten nach mehr als hundert Tagen im Amt vergeblich auf ein Signal aus Washington.

Die Autorin ist Korrespondentin der "Wirtschaftswoche" in Brüssel.