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PArteien : Karlsruhe entscheidet

Der Bundestag beantragt den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung

30.04.2018
2023-08-30T12:34:28.7200Z
3 Min

Den Anfang machte der Bundesrat: Am 2. Februar beschlossen die Vertreter der 16 Landesregierungen einstimmig, vor dem Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung für sechs Jahre zu beantragen. Am 18. April entschied auch die Bundesregierung, einen entsprechenden Antrag in Karlsruhe zu stellen. Gut eine Woche später schloss sich nun der Bundestag an: In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstagabend 548 Abgeordnete für einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP (19/1824), während sich 79 enthielten; gegen die Vorlage stimmte niemand.

Keine Mehrheit fand dagegen ein Antrag der Grünen-Fraktion zur Bekämpfung des Rechtsextremismus (19/1851). Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein "Maßnahmenprogramm gegen die Bedrohung unserer offenen Gesellschaft durch Rechtsextremismus, Hass und Hetze" vorzulegen.

In der Debatte wertete Stephan Harbarth (CDU) den Antrag auf Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017. Damals habe das Gericht festgestellt, dass die NPD klar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Einzig aufgrund ihrer "fehlenden Wirkmächtigkeit" habe es die NPD nicht verboten, aber in dem Urteil aufgezeigt, dass der Gesetzgeber gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen Sanktionsmöglichkeiten schaffen kann. Davon habe man im Sommer Gebrauch gemacht. Deswegen sei es konsequent, die Möglichkeiten, die der Bundestag selbst geschaffen habe, "auch zur Anwendung bringen". Eine verfassungsfeindliche Partei auch nur mit "einem einzigen Cent in ihrem Kampf gegen unseren Staat" zu unterstützen, sei für eine wehrhafte Demokratie nicht hinnehmbar, betonte Harbarth. Für die NPD sei "jeder Cent ein Cent zu viel".

Stephan Brandner (AfD) bemängelte, in dem Drei-Fraktionen-Antrag fehle ein " tatsachenbestückter Sachverhalt", der die Aussage unterstützt, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung "missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt". Zwar sei die NPD eine "zutiefst widerliche Partei", doch könne seine Fraktion "einen so murksigen, kurzen, kleinen, ganz schmal begründeten Antrag, der den Kernbereich der Demokratie betrifft, in diesem Zustand nicht mittragen". Um erfolgreich zu sein, bedürfe der Antrag der Aktualisierung und Ergänzung. "Wir werden zustimmen, wenn es tatsachenbegründet ist", fügte Brandner hinzu.

Eva Högl (SPD) entgegnete, man werde jetzt über den Antrag abstimmen, "weil wir dazu beschlussfähig sind". Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, "Diskriminierung jeglicher Art und antidemokratische Hetze" dürften an keiner Stelle der Gesellschaft einen Platz haben. "Menschenfeindlichkeit und rechte Hetze sind aber leider trotzdem traurige, bittere und erschreckende Realität - seit der letzten Wahl leider auch in diesem Parlament", fügte sie hinzu.

850.000 Euro Stefan Ruppert (FDP) sagte, einer Partei, die "nachweislich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deren Finanzierung man unterbinden kann, sollte man nicht sehenden Auges Geld hinterherwerfen". Der Bundestag befinde aber nicht über diese Frage, sondern stelle einen Antrag, über den in Karlsruhe entschieden werde. Dabei sei er sich sicher, "dass diejenigen, die das vortragen werden, dies sachgerecht tun werden, sodass wir heute die prinzipielle Grundsatzentscheidung dazu treffen können". Dieser Beschluss sei indes nur ein "ganz kleiner, eher technischer Beitrag zur Überwindung der Krise unserer repräsentativen Demokratie", betonte Ruppert und fügte an die AfD-Fraktion gewandt hinzu, das viel größere Problem sei, "dass Sie hier mit zwölf Prozent in diesem Hause sitzen".

Auch Ulla Jelpke (Linke) verwies darauf, dass die Entscheidung zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht liege. Damit nicht "irgendwelche Parteien formulieren, warum man der NPD kein Geld mehr geben will", sei es ganz entscheidend, "dass das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe hat, zu begründen, warum die NPD keine staatlichen Gelder mehr bekommt". Jelpke mahnte zugleich, der Beschluss des Bundestages dürfe "kein Ersatz für umfassende antifaschistische Politik und Aufklärung sein".

Renate Künast (Grüne) verwies darauf, dass die NPD vergangenes Jahr 850.000 Euro erhalten habe. Diese Partei sei "gefährlich, widerlich, eine Zumutung", aber nicht das zentrale Problem. Dessen Dimension sei viel größer: "Rechtsradikale, antisemitische, homophobe Einstellungen" gebe es bei bis zu 20 Prozent der Bevölkerung, unterstrich Künast und forderte eine "Offensive gegen alle Formen gruppenbezogener Gewalt, gegen Rechtsextremismus und Radikale".