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Europarat : »Desaströses Jahr für die Menschenrechte«

Menschenrechtskommissarin stellt Bericht vor. Merkel mahnt Umsetzung von Straßburger Urteilen an

26.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat vergangene Woche in einer Videobotschaft vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats eine zügige und umfassende Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gefordert. Leider würden Entscheidungen des EGMR immer wieder nur schleppend, teilweise oder überhaupt nicht umgesetzt, bemängelte sie. Gerade dann, wenn Menschen zu Unrecht im Gefängnis säßen, sei die Freilassung der Betroffenen besonders dringlich.

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, beklagte auf der Tagung eine deutliche Verschlechterung der Menschenrechte im vergangenen Jahr. "2020 war ein desaströses Jahr für die Menschenrechte in Europa", heißt es in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht. In der Versammlung in Straßburg ergänzte sie, die Corona-Krise habe bestehende Probleme noch verstärkt. Sie habe die Aushöhlung des demokratischen Gefüges der Gesellschaft beschleunigt, von dem der Schutz der Menschenrechte abhänge. Arme seien ärmer geworden, Benachteiligte noch weiter benachteiligt. Ungleichheiten in Bezug auf Alte, Frauen sowie ethnische und sexuelle Minderheiten hätten stark zugenommen.

Zur Parlamentarischen Versammlung kommen viermal im Jahr Abgeordnete der 47 Staaten des Europarats zusammen. Die Institution mit Sitz in Straßburg wacht über die Menschenrechte in den Mitgliedsländern, ist aber kein Organ der EU. Derzeit hat Deutschland den Vorsitz im Ministerrat der Länderorganisation inne.

Wichtige Themen der Frühjahrssitzung waren unter anderem die Menschenrechtslage in Belarus und in der Türkei sowie die Haft des russischen Regierungskritikers Alexej Nawalny. Die Versammlung forderte dessen sofortige Freilassung. Bis es soweit sei, solle Nawalny die notwendige medizinische Pflege und einen Arzt seiner Wahl erhalten, hieß es in einer am Donnerstag verabschiedeten Resolution. Dass Nawalny bisher offensichtlich keine angemessene medizinische Versorgung erhalte, könne Fragen bezüglich seines Rechts auf Schutz vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aufwerfen, hieß es. Ein Team aus dem Europarat solle sich Nawalnys Haftbedingungen vor Ort ansehen.

Die Versammlung verwies in ihrer Resolution auf vorherige Forderungen zur Freilassung Nawalnys aus dem Europarat - etwa vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Dessen Anordnung vom Februar sei für Russland verbindlich.

Mahnung an Türkei Erst Mitte April hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte außerdem die Türkei wegen einer gegen zwei Journalisten verhängten Untersuchungshaft verurteilt. Die Haft für Ahmet Hüsrev Altan und Murat Aksoy habe deren Rechte auf Freiheit und Sicherheit und auf Meinungsfreiheit verletzt. Altan, der laut Gerichtshof weiter im Gefängnis sitzt, wurden 16.000 Euro Schadenersatz zuerkannt. Aksoy, der sich in Freiheit befinde, erhielt 11.500 Euro Schadenersatz sowie 3.175 Euro zur Erstattung von Auslagen zugesprochen.