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MenschenrechtE I : Fixiert und abgesondert

Jahresbericht zu Folter debattiert

26.04.2021
True 2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat sich vergangene Woche mit dem Jahresbericht 2019 (19/19680) der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter befasst. Daraus geht hervor, dass diese im Berichtsjahr sieben Abschiebungsmaßnahmen begleitet und 58, überwiegend psychiatrische und Zolleinrichtungen besucht hat, erläuterte der Vorsitzende der Länderkommission der Nationalen Stelle, Rainer Dopp. Kritisch äußerte er sich dabei insbesondere über die Praxis von Zwangsmaßnahmen: So habe die Nationale Stelle bei Besuchen "teils sehr lange Absonderungen" festgestellt. Patienten seien viele Monate lang allein in einem Raum untergebracht worden, der nur mit einem Bett ausgestattet und nicht selten ohne Fenster gewesen sei. Auch den Umgang mit Fixierungen habe die Nationale Stelle wiederholt beanstanden müssen, sagte Dopp.

Die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit sei trotz des inzwischen fast zwölfjährigen Bestehens noch immer begrenzt, kritisierte er. An der Umsetzung ihrer Empfehlungen mangele es immer wieder. Als Problem bezeichnete Dopp dabei auch den Umstand, dass es der Nationalen Stelle immer noch nicht möglich sei, in ihren Berichten auch die Namen von Einrichtungen in privater Trägerschaft zu veröffentlichen. Hier brauche es dringend eine Gesetzesänderung. Verbessert habe sich hingegen die finanzielle Ausstattung: Nachdem aufgrund gestiegener Miet- und Personalkosten die Zahl der Besuche 2018 verringert werden musste, sei die Institution durch eine Aufstockung der Mittel um 100.000 Euro auf jährlich 640.000 Euro nun wieder so arbeitsfähig wie zuvor, sagte Dopp. Allerdings merkte er an, dass die Nationale Stelle finanziell wie personell bei weitem nicht so ausgestattet sei, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen könne, die mehr als 13.000 Orte der Freiheitsentziehung in Deutschland regelmäßig zu besuchen.

Breite Anerkennung In der anschließenden Diskussion äußerten alle Fraktionen Anerkennung für die Arbeit der Anti-Folter-Stelle. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD verwiesen auf einen Entschließungsantrag, in dem sie sich für die Sicherstellung der finanziellen Ausstattung einsetzen. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion kritisierten dies jedoch als unzureichend. FDP und Linke signalisierten Unterstützung für die Forderung nach einer Gesetzesgrundlage, um Namen privater Einrichtungen veröffentlichen zu können, in denen Missstände entdeckt worden seien.