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Antidiskriminierungsgesetz : Bundestag stärkt Antidiskriminierungsstelle

Die oder der unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte wird künftig vom Bundestag gewählt. Die Opposition kritisiert das Besetzungsverfahren und fordert Reformen.

02.05.2022
2024-02-15T10:58:09.3600Z
2 Min

Eine Änderung mit Signalwirkung: Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den von den Ampelfraktionen eingebrachten Entwurf für eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen.

Damit wird die Leitung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes, der zentralen nationalen Anlaufstelle für von Benachteiligung betroffene Menschen, künftig vom Bundestag gewählt und zu einer oder einem Unabhängigen Antidiskriminierungsbeauftragten aufgewertet.

Ein Novum, bestimmte doch bisher das Familienministerium, wer an der Spitze der organisatorisch zum Haus gehörenden Stelle stehen sollte. Die Besetzungspraxis führte in der Vergangenheit allerdings zu Rechtsstreitigkeiten, die Leitung blieb vier Jahre vakant und wurde nur kommissarisch besetzt. Ein Umstand, den Betroffenenverbände und Bündnis 90/Die Grünen seither als Schwächung der ADS kritisiert hatten.

Änderung für "rechtssicheres Verfahren"

Umso deutlicher betonte Schahina Gambir (Grüne) in der Debatte die Notwendigkeit eines "rechtssicheren, transparenten und demokratischen Verfahrens" zur Besetzung der Leitung. Dafür schaffe die Gesetzesänderung die Grundlage. Sie sichere so zudem durch "ausdrückliche Nennung" die Beteiligungsrechte der oder des Beauftragten, betonte sie.

Mit der Änderung stelle die Ampel die ADS endlich auf "starke Füße", bekräftigte auch Nicole Bauer (FDP) und kündigte weitere Reformen an.

AfD hat verfassungsrechtliche Bedenken

AfD und Union kritisierten vor allem die Neuregelung des Besetzungsverfahrens scharf: Während Gereon Bollmann (AfD) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Wahl durch den Bundestag anführte, warf Katja Leikert (CDU) vor allem der SPD vor, damit aus "reiner Parteipolitik" entstandene Fehler der Vergangenheit kaschieren zu wollen.

Weder zur Transparenz noch zur Stärkung der ADS werde es beitragen, wenn man sich von "Leistungsprinzip und Bestenauslese" verabschiede.Dem widersprach Ariane Fäscher (SPD): Die Bestenauslese erfolge nicht nur in "normierten behördlichen Verfahren" - dafür seien die Mitglieder des Bundestages ein Beispiel. Die Aufwertung sei nötig, es brauche die ADS als "starke und unabhängige Kämpferin".

Kathrin Vogler (Linke) schließlich kündigte an, die Ampel hinsichtlich weiterer Reformen beim Wort zu nehmen. Die finanzielle Ausstattung der ADS müsse angepasst werden.