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Ermittlungen nach Ukraine-Überfall : Wohl kein Verfahren gegen Putin

Der Generalbundesanwalt ermittelt seit 2015 zu den Vorgängen in der Ukraine. Jetzt bekommt er Verstärkung.

07.06.2022
2024-02-29T10:16:12.3600Z
6 Min

Die Bundesanwaltschaft bekommt mehr Personal, um Kriegsverbrechen in der Ukraine zu untersuchen und zu verfolgen. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass künftig viele derartige Prozesse in Deutschland stattfinden werden.

Im Haushalt für die Bundesjustiz, den der Bundestag jetzt beschlossen hat, ist vorgesehen, dass Generalbundesanwalt Peter Frank zwei neue Referate für das Völkerstrafrecht einrichten kann. Damit würde sich die Schlagkraft der Bundesanwaltschaft in diesem Bereich verdoppeln.

Konkret hat der Bundestag je sieben zusätzliche Stellen pro Referat, davon fünf im höheren Dienst, also für Staatsanwälte, bewilligt. Eines der neuen Referate soll sich auf Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine konzentrieren. Das andere Referat soll sich mit der Ausreise von Extremisten in Konfliktgebiete befassen sowie mit der Rückkehr von Kämpfern nach Deutschland. Außerdem soll es zu Straftaten gegen die russischstämmige Bevölkerung in Deutschland ermitteln.

Foto: picture-alliance/dpa Pool/Thomas Frey

Das Weltrechtsprinzip in der Praxis: Im Januar dieses Jahres verurteilte das Oberlandesgerichts Koblenz den früheren syrischen Geheimdienstoffizier Anwar Raslan wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft.

Die Bundesanwaltschaft führt schon seit 2015 ein Strukturermittlungsverfahren zu den Vorgängen in der Ukraine. Eingerichtet wurde es nach der russischen Annexion der Krim sowie der russischen Anstachelung und Unterstützung von Separatisten im Donbass. Nach der russischen Invasion in der Ukraine hat die Bundesanwaltschaft am 8. März ein neues Verfahren eröffnet.

Ein Strukturermittlungsverfahren richtet sich noch nicht gegen konkrete Beschuldigte. Vielmehr sammelt die Bundesanwaltschaft Informationen aller Art, auch aus offenen Quellen wie Medienberichten oder Untersuchungen von Nicht-Regierungs-Organisationen. Im Fall der Ukraine spielen auch die mehreren hunderttausend Flüchtlinge, die inzwischen nach Deutschland gekommen sind, eine Rolle. Sie könnten Zeugen von Kriegsverbrechen sein.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat erst jüngst angeregt, dass ukrainische Flüchtlinge bei jedem Kontakt mit der Arbeitsagentur oder mit Ausländerbehörden immer auch Fragebögen zu möglichen Kriegsverbrechen in der Heimat erhalten sollen.

In Deutschland gilt das Weltrechtsprinzip

Deutschland kann nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch, das 2002 in Kraft trat, auch Kriegsverbrechen im Ausland verfolgen - selbst wenn keine Deutschen (als Täter oder Opfer) beteiligt sind. Man spricht vom so genannten Weltrechtsprinzip.

Kriegsverbrechen liegen zum Beispiel vor, wenn Zivilisten oder zivile Infrastruktur wie Krankenhäuser angegriffen werden. Auch die Hinrichtung, Folter oder Vergewaltigung von ukrainischen Zivilistinnen und Zivilisten oder von Kriegsgefangenen kann in Deutschland verfolgt werden, ebenso der Einsatz von Waffen, die nicht zwischen Soldaten und Zivilisten unterscheiden, etwa Streubomben.

In den letzten Wochen gab es bereits zahlreiche Strafanzeigen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine. Die wohl bekannteste stammte von Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Ex-Innenminister Gerhart Baum (beide FDP). Die Bundesanwaltschaft betont jedoch, dass solche Strafanzeigen eigentlich nicht nötig seien. Sie ermittele bereits "von Amts wegen".

Strafanzeigen, die sich gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin richten, sind ohnehin aussichtslos. Solange er im Amt ist, genießt er in anderen Staaten Immunität, darf also nicht strafverfolgt werden.

Ziel ist, konkrete Personen vor Gericht zu stellen

Zudem hat die Bundesanwaltschaft immer klargestellt, dass sie "nicht für die Galerie" ermittelt, sondern um konkrete Personen vor Gericht zu stellen. Echte Ermittlungsverfahren wird es also nur geben, wenn sich mutmaßliche Täter in Deutschland aufhalten und verhaftet werden können. Aussichtslose Auslieferungsgesuche an Russland wird es nicht geben.

Die Bundesanwaltschaft betont zudem, dass sie nicht nur Vorwürfe gegen russische Soldaten und Kommandeure untersucht. Auch ukrainische Kriegsverbrechen, etwa an russischen Kriegsgefangenen, könnten eine Rolle spielen.

Ermittlungen zu Verbrechen in Syrien führten zu Verurteilungen

Wozu ein Strukturermittlungsverfahren führen kann, zeigt das Beispiel Syrien. Hier hatte die Bundesanwaltschaft 2011 mit Ermittlungen begonnen, doch erst 2021 kam es am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu einer ersten Verurteilung von zwei syrischen Geheimdienstlern, die in einem Foltergefängnis in Damaskus gearbeitet hatten. Der Haupttäter Anwar Raslan wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 27-fachem Mord an Oppositionellen vom OLG zu lebenslanger Haft verurteilt.

Es war wohl das erste Urteil gegen die syrische Staatskriminalität und fand daher weltweite Beachtung. Allerdings zeigte es auch die Zwiespältigkeit derartiger Prozesse auf. Raslan war 2014 als Flüchtling nach Deutschland gekommen, nachdem er mit dem syrischen Regime gebrochen hatte. Dass nun ausgerechnet ein Mann wie er in Deutschland vor Gericht gestellt wird, könnte dazu führen, dass Täter eher in ihrer Rolle verbleiben als auszusteigen und ins Ausland zu fliehen.

Allerdings sind die in einem Strukturermittlungsverfahren gesammelten Informationen nicht nur für die deutsche Justiz interessant. Die Bundesanwaltschaft ist auch gerne bereit, ihre Ergebnisse mit anderen Staaten zu teilen, zum Beispiel wenn es Verfahren gegen dort lebende mutmaßliche Täter gibt.

Den Haag ermittelt wegen Angriffskrieg

Ein wichtiger Player bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen in der Ukraine ist Karim Khan, der britische Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag. Er hat den großen Vorteil, dass sich Regierungsmitglieder nach dem Statut des IStGH nicht auf Immunität berufen können. Der seit 2002 bestehende Strafgerichtshof ist zuständig für Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und seit 2018 auch für das Verbrechen der Aggression, also des Angriffskriegs.

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Weder Russland noch die Ukraine sind bisher dem Statut des IStGH beigetreten. Allerdings hat sich die Ukraine in zwei Erklärungen von 2014 und 2015 der Rechtsprechung des IStGH für alle Vorgänge ab 2013 unterworfen. Auf dieser Grundlage führte die damalige IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda ab 2014 Voruntersuchungen durch. 2019 kam Bensouda zum Schluss, dass auf der Krim zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Auch bei den Kämpfen in der Ostukraine habe es Kriegsverbrechen gegeben. Sie ließ dabei offen, welche Seite verantwortlich war. Wohl aus Kapazitätsgründen wurde dann aber kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Dies änderte sich schnell nach der russischen Invasion von Februar 2022. Insgesamt 43 Staaten haben Chefankläger Khan inzwischen gebeten, mit Ermittlungen zur "Situation in der Ukraine" zu beginnen. Er ist damit nicht auf einen Beschluss der Vorermittlungskammer des Gerichts angewiesen. Im Mai hat Khan ein Team mit 42 Ermittlern in die Ukraine geschickt, das größte Ermittler-Team, das je im Rahmen eines IStGH -Verfahrens tätig wurde.

Um sich der Ukraine auch wirklich mit voller Kraft widmen zu können, hat Khan bereits im März die Staaten aufgefordert, seine Anklagebehörde finanziell und personell stärker zu unterstützen.

Mehr Geld für den Internationalen Strafgerichtshof

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat hierauf inzwischen reagiert und Khan einen freiwilligen Finanzbeitrag von einer Million Euro zugesagt. Deutschland ist mit einem Jahresbeitrag von rund 17,7 Millionen Euro ohnehin zweitgrößter Beitragszahler zum regulären IStGH-Budget und trägt dabei zirka zwölf Prozent des Gesamtbudgets. Außerdem soll der IStGH mit sechs bis acht deutschen Experten unterstützt werden, etwa für technische Analysen oder psychosoziale Betreuung von Zeugen und Zeuginnen. Die deutsche Verstärkung soll bereits im Juli einsatzfähig sein. Derzeit laufen noch die internen Auswahlprozesse.

Ein Angriffskrieg liegt beim russischen Überfall auf die Ukraine eindeutig vor. Doch die Handlungsmöglichkeit des IStGH ist bei diesem Verbrechen sehr schwach ausgeprägt, durchaus auch auf Druck westlicher Staaten. Letztlich kann hier nicht gegen den Willen des Aggressor-Staates ermittelt werden. Ein Wladimir Putin könnte also erst in Den Haag vor Gericht gestellt werden, nachdem es in Russland zu einem Regime-Wechsel gekommen wäre. Bisher konzentriert sich Khan daher auf Kriegsverbrechen, die allerdings schwerer zu beweisen sind.

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Nicht beteiligt ist Deutschland bisher am Joint Investigation Team (JIT) der EU-Justizbehörde Eurojust. Das JIT wurde bereits im März von Polen, Litauen und der Ukraine gegründet. Im April beteiligte sich IStGH-Chefankläger Khan. Und im Mai stießen mit Estland, Lettland und der Slowakei drei weitere EU-Staaten hinzu. Litauen und die Slowakei sind mit eigenen Ermittler-Teams vor Ort. Sinn des JIT ist der direkte Zugriff aller Staaten auf die Ermittlungsergebnisse. Eurojust übersetzt Zeugenaussagen und Expertenberichte ins Englische.

Ein Grund für die deutsche Zurückhaltung könnte sein, dass bisher nicht transparent ist, ob das JIT auch Hinweise auf Kriegsverbrechen der ukrainischen Seite untersuchen dürfte. Die zugrundeliegende JIT-Vereinbarung ist bisher geheim. Kai Ambos, Göttinger Professor für Völkerrecht, warnt: "Sollte sich herausstellen, dass sich die ukrainischen Ermittlungen nur einseitig auf mögliche russische Taten und Täter richten, so hat nicht nur die Ukraine selbst, sondern auch der sie unterstützende Westen ein Glaubwürdigkeitsproblem."